Vogler Karl · Nationalrat · 2012-05-30
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-30
Wortprotokoll
Am 2. April 2012 behandelte die UREK-NR im Beisein von Herrn Bundesrat Berset den Entwurf des Bundesgesetzes über das Eidgenössische Institut für Meteorologie und Klimatologie, kurz das Meteorologiegesetz. Gemäss Botschaft würde die Vorlage im Vergleich zum geltenden Gesetz aus dem Jahre 1999 insbesondere zu folgenden Änderungen führen:
Das heutige Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie wird in das Eidgenössische Institut für Meteorologie und Klimatologie umgewandelt, eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die wichtigsten Organe des Instituts sind der Institutsrat als oberstes strategisches Leitungsorgan sowie die Geschäftsleitung als operatives Führungsorgan. Hinzu kommt die Revisionsstelle. Aufsichtsorgan ist der Bundesrat. Das Institut erbringt seine Basisdienstleistungen kostenlos und erhält hierfür Abgeltungen. Damit soll deren Nutzung gefördert und der volkswirtschaftliche Nutzen gesteigert werden. Für weitere Leistungen, beispielsweise für den Flugwetterdienst, werden Gebühren erhoben. Als weitere Finanzierungsquelle kommen Drittmittel aus gewerblicher Tätigkeit, Sponsoring und Forschungsbeiträgen hinzu. Wie bis anhin darf das Institut gewerbliche Tätigkeiten ausüben, welche mit seinen Aufgaben in engem Zusammenhang stehen. Das Institut muss dafür mindestens kostendeckende Preise verlangen. Die letzte wesentliche Änderung gegenüber dem heutigen Gesetz: Im Rahmen seiner Aufgaben und Ziele darf das Institut Sponsoringbeiträge durch Dritte annehmen.
Kurz zur heutigen Situation von Meteo Schweiz: Meteo Schweiz ist eine Verwaltungseinheit der Bundesverwaltung. Seit 1997 wird Meteo Schweiz mittels periodischen Leistungsauftrags und jährlichen Globalbudgets geführt und gehört zu den sogenannten Flag-Verwaltungseinheiten.
Aufgabenumfang und -erfüllung durch Meteo Schweiz wurden in den vergangenen Jahren wiederholt zur Diskussion gestellt. Deshalb führte die Eidgenössische Finanzkontrolle im Auftrag des Eidgenössischen Departementes des Innern und von Meteo Schweiz in der Zeit von Juni 2007 bis Juni 2008 eine entsprechende Evaluation durch. Aufgrund des Berichtes beauftragte der Bundesrat das EDI im Dezember 2008, eine generelle Reform von Meteo Schweiz an die Hand zu nehmen und dem Bundesrat gleichzeitig Reformvorschläge zu unterbreiten.
Im Rahmen der entsprechend untersuchten Varianten für die künftige Ausrichtung von Meteo Schweiz wurden insgesamt deren fünf näher geprüft. Die favorisierte Variante 5 ergab, dass Meteo Schweiz neben den Kernaufgaben und den Flugwetterdienstleistungen weitere gewerbliche Leistungen am Markt erbringen solle. Ziel der angepeilten Reform war es, Meteo Schweiz mit einem Status zu versehen, der ihr eine grössere finanzielle und operationelle Unabhängigkeit gewährt, sprich den Status einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der Eigenfinanzierungsgrad sollte erhöht und der Handlungsspielraum mittels neuer Tätigkeitsfelder vergrössert werden. Mit erweiterten Partnerschaften sollte Meteo Schweiz die Wirtschaft in der Schweiz effizient unterstützen, mit gleichzeitiger Steigerung der Leistungen gegenüber heute. Schliesslich sollten einerseits Sponsoringbeiträge neue Einnahmen ermöglichen, und anderseits sollten die infolge der Datenliberalisierung wegfallenden Gebührenerträge in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken mittels Effizienzsteigerungen kompensiert werden. Ebenfalls sollten die Kosten für die Flugwetterdienstleistungen nachhaltig gesenkt und wiederum durch Effizienzsteigerungen aufgefangen werden. Diese Kostensenkungen wären gleichzeitig mit einem Personalabbau verbunden. So weit, zusammengefasst und stark verkürzt, meine Ausführungen zum Entwurf des Meteorologiegesetzes.
Ihre Kommission, die UREK-NR, hat mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar beschlossen, nicht auf die Totalrevision des Meteorologiegesetzes einzutreten, dies in Anlehnung an die ebenfalls klare Empfehlung der Finanzkommission auf Nichteintreten. Die Finanzkommission war im Mitberichtsverfahren zum Ergebnis gelangt, dass die Vorlage aus finanzpolitischer Sicht keine wesentlichen Vorteile bringe und die Überführung des heutigen Flag-Amtes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit einer Schwächung des Einflusses des Parlamentes verbunden sei.
Für die UREK-NR gibt es keine wirklich überzeugenden, geschweige denn zwingenden Gründe, welche die vorgesehene Totalrevision des Meteorologiegesetzes rechtfertigen würden. Solche konnten auch seitens der Verwaltung nicht vorgebracht werden. Die mit dem neuen Gesetz angestrebten Ziele lassen sich nach Meinung der UREK-NR im Wesentlichen auch mit dem heutigen Gesetz erreichen. Bereits das heutige Gesetz erlaubt es Meteo Schweiz beispielsweise, gewerbliche Dienstleistungen zu erbringen. Auch kann die finanzielle Effizienz von Meteo Schweiz bereits mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen gesteigert werden; hierzu bedarf es der vorgeschlagenen Reform nicht. Befürchtet wird von Ihrer Kommission auch, dass durch die Auslagerung von Meteo Schweiz als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt die privaten Anbieter allzu stark konkurrenziert würden. Schliesslich wurden wegen des vorgesehenen Sponsorings auch Befürchtungen betreffend die Unabhängigkeit von Meteo Schweiz geäussert.
All diese Überlegungen veranlassen die UREK-NR, Ihnen klar Nichteintreten auf die Vorlage zu beantragen. Ich ersuche Sie namens Ihrer Kommission, diesem Antrag zu folgen.
Mit dem Geschäft 12.034, dem Meteorologiegesetz, eng verbunden ist die Motion der UREK-NR 12.3335, "Rechtliche Rahmenbedingungen für den freien Zugang zu Meteodaten (Open-Government-Data-Prinzip)". Anlässlich der Sitzung der UREK-NR vom 2. April dieses Jahres hat sich im Rahmen der Eintretensdebatte zum Meteorologiegesetz gezeigt, dass das Open-Government-Data-Prinzip im Bereich der Meteorologie für private Anbieter sehr interessant sein kann; das unter anderem auch, weil sich damit neue Produkte und Geschäftsfelder erschliessen lassen. Das Zugänglichmachen der Daten bringt einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Mehrwert mit sich. Es ist deshalb nach Meinung Ihrer Kommission angezeigt, basierend auf dem heutigen Meteorologiegesetz eine entsprechende Änderung vorzunehmen.
Die UREK-NR beantragt Ihnen die Annahme der Motion 12.3335, und zwar mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
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