Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2012-05-30
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-30
Wortprotokoll
Ich möchte hier in diesen Absatz einfügen, dass wir Abgeltungssteuerabkommen auch Entwicklungsländern nicht nur anbieten können, sondern sollen. Es steht einmal mehr die Idee dahinter, dass wir eine kohärente Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik betreiben. Zum einen unterstützen wir Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, helfen mit bei Transitionsaufgaben, unterstützen die Unternehmensansiedlung in solchen Ländern, machen Investitionsschutzabkommen, das heisst, wir haben also hier Instrumente für Verhandlungen mit solchen Ländern. Es geht jetzt zum andern darum, auch solchen Ländern Instrumente in die Hand zu geben, dass sie die ihnen zustehenden Steuern eintreiben können. Die Situation in den betreffenden Ländern ist häufig aber nicht so, dass man einen automatischen Informationsaustausch verlangen könnte, dazu sind die Staaten vermutlich nicht alle in der Lage.
Im Gegensatz zur Mehrheit habe ich eben eine verpflichtende Formulierung drin und nicht nur ein allgemeines Angebot an alle Länder, weil wir ja das System der Abgeltungssteuer nicht zementieren wollen. Das war ja auch vorher die grosse Kritik der SP-Fraktion. Wir wollen nicht, dass die Abgeltungssteuer das Modell der Zukunft sein wird. Deshalb soll es auch nicht allen anderen Ländern angeboten werden.
Wir möchten aber auf dem Weg hin zu einem automatischen Informationsaustausch Schritte machen, wir möchten diesen einen Schritt machen, das Angebot der Abgeltungssteuer auch anderen Ländern machen, eben Entwicklungsländern. Es ist ein Schritt auf dem Weg zu einem transparenten, [PAGE 754] fairen System. Wenn wir einen sauberen Finanzplatz wollen, dürfen wir nicht bei Abkommen mit Entwicklungsländern stehenbleiben. Wir wollen kein Schwarzgeld mehr, von keinem Land, auch nicht von einem Entwicklungs- oder Schwellenland.
In der WAK-NR hat Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf sinngemäss zu meinem Antrag argumentiert, es sei nicht möglich, gewissen Ländern, mit denen wir ein Investitionsschutzabkommen haben, mit einem solchen Abkommen Rechtssicherheit zu vermitteln. Das ist aber nicht so. Wenn Sie nämlich schauen, was Investitionsschutzabkommen sind, merken Sie, dass das Abkommen sind, die sehr viel verlangen. Diese Abkommen betreffen keine Kleinigkeiten. Sie sind dazu da, mehr Rechtssicherheit für Auslandinvestitionen zu schaffen. Das geschieht insbesondere dadurch, dass Diskriminierungen verboten sind und das Eigentum von Investoren in verschiedener Hinsicht geschützt wird. Da geht es z. B. darum, dass nicht diskriminiert wird, dass ein freier Transfer von Kapital ins Gastland und zurück möglich ist; es geht um den Schutz vor willkürlicher Enteignung, um die Einhaltung von spezifischen Verpflichtungen gegenüber dem Investor usw. Es sind also nicht harmlose Abkommen, die man mit einem Land abschliessen kann, in dem keine Rechtssicherheit besteht.
Ich finde es erstaunlich, dass man unseren Unternehmen zutraut, dass sie sich darauf verlassen, dass wir Abkommen machen, die sie motivieren, in diesen Ländern zu investieren. Das Beispiel in der WAK war Togo, mit diesem Land könne man keine Abgeltungssteuer vereinbaren, aber wohl ein Investitionsschutzabkommen. Unseren Unternehmen mutet man zu, dass sie sich darauf verlassen, dass da Abkommen geschlossen werden, die auch eingehalten werden. Wieso das bei einer Abgeltungssteuer nicht möglich sein soll, kann ich mir nicht erklären. Deshalb möchte ich Sie bitten, hier jetzt auch mit einer Weissgeldstrategie Ernst zu machen. Das sollten wir nicht nur zugunsten des Rufes unseres Landes als sauberer Finanzplatz tun, sondern insbesondere auch zugunsten der Einkommen unserer Partnerländer.
Noch einmal: Es geht um eine kohärente Aussen-, Wirtschafts- und Finanzpolitik. Man kann bei solchen Ländern nicht sagen: Wir machen wichtige Abkommen zum Schutz der Unternehmen, aber nicht zum Schutz der Steuergelder.
Ich bitte Sie, hier meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.