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Müller Philipp · Nationalrat · 2012-05-30

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-30

Wortprotokoll

Ich nehme noch kurz Stellung zum Antrag der Minderheit Baader Caspar und zum Ordnungsantrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer.

Im Antrag der Minderheit Baader Caspar können Sie lesen, und wir haben es auch gehört, dass immer wieder die Kontrolltätigkeit von ausländischen Behörden in der Schweiz moniert wird und eigentlich zur Pièce de Résistance geworden ist - auch in den Medien, vorgängig zu dieser Debatte. Um hier den Spekulationen Einhalt zu gebieten, möchte ich Ihnen einfach aus dem Abkommen vorlesen. Was wird denn überhaupt kontrolliert, wenn die deutsche Bafin zusammen mit der Finma in der Schweiz etwas kontrolliert, erstens sofern die Bank einverstanden ist und zweitens sofern die Bank die Absicht hat, in Deutschland Kunden anzuwerben? Hier steht ausdrücklich, dass es darum geht, "bei grenzüberschreitender Geschäftsanbahnung in der Bundesrepublik Deutschland zu prüfen, ob die zu beachtenden Anleger- und Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden". Anleger- und Verbraucherschutzvorschriften - das ist wirklich zulässig; ich meine, das ist akzeptabel. Es geht also um die Prüfung des Geschäftsmodells für jene Finanzinstitute, die über die Grenze hinweg deutsche Kunden akquirieren wollen.

Die Erbschaftssteuer mit 50 Prozent im Falle Deutschlands und 40 Prozent im Falle Grossbritanniens wurde als konfiskatorisch bezeichnet. Hier geht es aber um eine Sicherungssteuer, das heisst, die Zahlstelle überweist im Falle Deutschlands 50 Prozent dem deutschen Fiskus, und der deutsche Fiskus wird die ordentliche Erbschaftssteuerveranlagung verfügen, wenn sich die Erben melden. Die ordentliche Erbschaftssteuer ist auch in Deutschland geschuldet und ist nicht immer oder in den seltensten Fällen eben 50 Prozent. Deutschland hat ein sehr komplexes System; Sie kennen das deutsche Steuersystem, das für Laien kaum durchschaubar ist. Es gibt drei Steuerklassen, es gibt unterschiedliche Tarife, es gibt Freibeträge in der Erbschaftssteuer; es ist sehr komplex. Die Differenz zu diesen 50 Prozent wird den Erbberechtigten wieder zurückerstattet. Daher ist es eine Sicherungssteuer.

Was mir auch noch wichtig scheint: Es wird immer wieder behauptet, dass dieses Abkommen den automatischen Informationsaustausch nicht stoppen kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass eben gerade Folgendes im Abkommen mit Deutschland steht - ich zitiere, ich interpretiere nicht: "Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass die in diesem Abkommen vereinbarte bilaterale Zusammenarbeit in ihrer Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt." Das steht im Abkommen und nichts anderes. Darüber haben wir heute zu befinden. Damit sollten die Interpretationen zu Ende sein.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Baader Caspar abzulehnen. Er wurde in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Zum Ordnungsantrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer: Wenn wir die Detailberatung jetzt sistieren, dann können wir die ganze Übung abbrechen. Das Abkommen ist so ausgelegt, dass es auf den 1. Januar 2013 in Kraft treten soll und kann. Wenn wir die Detailberatung sistieren, verlieren wir mindestens ein Jahr, sofern die Deutschen dann überhaupt noch bereit sind, auf das Abkommen einzutreten. Damit würden wir aber auch ein Jahr Verjährung, ein gutes Argument von Finanzminister Schäuble in Deutschland, zum Altar tragen. Er sagt: "Wir müssen das Abkommen schnell ratifizieren, weil die neuen Gelder, die in der Schweiz nicht deklariert sind, ja sonst auf Dauer verjähren würden." Wir würden also Finanzminister Schäuble eines der besten Argumente gegenüber den SPD-regierten Bundesländern aus der Hand nehmen, wenn wir die Detailberatung jetzt sistieren würden.

Ich bitte Sie daher, den Ordnungsantrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer, den die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt hat, ebenfalls abzulehnen.