Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-05-30
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-05-30
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen ist für Eintreten auf die Steuerabkommen mit Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Österreich und auf den Gesetzentwurf zur internationalen Quellenbesteuerung. Die Fraktion will die Abkommen weder zurückweisen noch sistieren, sondern sie wird sie gutheissen. Die Verträge schaffen die Grundlage für die reguläre Besteuerung von in der Schweiz liegenden Vermögen ausländischer Steuerpflichtiger. Sie würden nach den Grundsätzen, wie sie in diesen Ländern gelten oder von der Europäischen Union vorgesehen sind, besteuert. Wir erkennen darin einen Fortschritt gegenüber dem aktuellen Zustand.
Wir Grünen sind aber deshalb vor allem für diese Abkommen, weil damit die Probleme, die sich aus der Vergangenheit ergeben, geregelt werden. Schweizer Banken haben über Jahrzehnte mit Rückendeckung durch die Politik Geschäftsmodelle verfolgt, die sich auf die Arbeit mit Schwarzgeld stützten. Wir Grünen prangern dies seit je an. Die Abgeltungssteuer ermöglicht, diese Geschichte anständig zu Ende zu bringen.
Die Grünen unterstreichen die Verpflichtung der Schweiz zur Rechtsstaatlichkeit. Dazu kommt, dass keine Alternative in Sicht ist. Die Schweiz muss die Vergangenheit bewältigen. Diese Verträge liegen deshalb nicht einfach nur im Interesse der Vertragsstaaten, die wohl zu mehr Steuererträgen kämen, sondern ausdrücklich auch in jenem der Schweiz.
Würden die Vorlagen zurückgewiesen, würde ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 unmöglich. Das gilt auch für den Fall einer Sistierung. Entscheidende Konsequenzen sind bekannt, namentlich würde es zu Neuverhandlungen kommen müssen. Ob diese zu einem anderen oder besseren Resultat führen, ist zumindest offen. In den Augen der Grünen liegt es im Interesse der Schweiz, diese Abkommen zu ratifizieren.
Im Unterschied zum Bundesrat halten wir die Abgeltungssteuer nicht unbedingt für eine dauerhafte Alternative zum automatischen Informationsaustausch. Wir rechnen damit, dass die Schweiz früher oder später mit einem nachgebesserten automatischen Informationsaustausch, ohne Beschränkung nur auf Zinserträge und natürliche Personen, konfrontiert sein wird. Wenn der Druck der USA via Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) und auch jener der EU über die OECD auf die Schweiz wachsen, wird unser Land kaum widerstehen können. Unsere Politik sollte daher proaktiv das Ziel verfolgen, unseren Finanzplatz auf der Basis von qualitativ guter Arbeit in eine sicherere Zukunft zu führen, sodass die Schweiz nicht wieder unter Druck gesetzt werden kann.
Die Bankenwelt ist sich in der Beurteilung der Abgeltungssteuer nicht einig. Zwar sprachen sich in den Hearings der vorberatenden Kommission des Ständerates die anwesenden Bankenvertreter dafür aus. Diese Meinung wird aber nicht von allen geteilt, insbesondere nicht von jenen, die nicht auf Schwarzgeld gesetzt haben. Immerhin sind nach unseren Informationen alle dafür, dass die Vergangenheit bewältigt wird. Das sagen auch jene, die vis-à-vis der Abgeltungssteuer skeptisch eingestellt sind.
Die Schweiz ist nicht das einzige Land, in dem unversteuerte Gelder liegen. Der Bundesrat muss sich daher mit aller Kraft, auch auf internationaler Ebene, dafür einsetzen, dass Steueroasen verschwinden. Insbesondere muss er dies auch Grossbritannien und den USA unmissverständlich sagen; dort werden zum Teil noch andere Strategien verfolgt.
Zum Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG): Wir Grünen begrüssen den Erlass. Die Umsetzung der Abkommen bedarf einer rechtlichen Grundlage. Der Erlassentwurf möchte das Gesetz nur für die drei Länder Österreich, Deutschland und Grossbritannien wirken lassen. Wir Grünen möchten dagegen zum Ersten, dass die Schweiz, soweit möglich, alle Länder gleich behandelt. Das haben wir in diesem Themenbereich bisher in allen Debatten verlangt. Die Kommission kommt diesem Ansinnen nun [PAGE 743] mit der Ergänzung von Artikel 1 des IQG entgegen. Eine verpflichtendere Formulierung wäre uns allerdings noch lieber. Zum Zweiten möchten wir, dass die Kosten von mehr als 8 Millionen Franken ganz von den Verursachern getragen werden, dass also nicht ein erheblicher Teil von der öffentlichen Hand, sprich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, getragen werden muss. Laut Botschaft würde nur ein Teil durch eine Entschädigung abgegolten. Das halten wir für verfehlt.
Zum Schluss noch dies: In der Kommission tauchte die Frage auf, ob Kantone und Gemeinden auch Folgekosten hätten. Ich bitte Sie, Frau Bundespräsidentin, hier dem Plenum zu erklären, wie es sich mit allfälligen Folgekosten für Kantone und Gemeinden verhält.