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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-05-30

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-30

Wortprotokoll

Kollege Blocher hat jetzt schon einiges vorweggenommen, und ich werde mich aus Zeitgründen nur auf wenige Punkte beschränken.

Um es klar zu sagen: Auch die SVP-Fraktion ist an einer Regelung des Steuerstreits mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich interessiert. Aber die Abkommen sind so, wie sie vorliegen, nicht ausgewogen. Es wurde schon mehrfach gesagt: Wir hätten damit weder den Zugang zu den Finanzmärkten gesichert noch Reziprozität vereinbart.

Was die Steuersätze anbetrifft, inklusive der 50 Prozent auf Erbschaften im Abkommen mit Deutschland und der noch höheren Sätze im Abkommen mit Grossbritannien, so sind diese konfiskatorisch hoch. Ich erinnere an die deutsche Steueramnestie aus dem Jahr 2003 unter dem SPD-Finanzminister Hans Eichel; dieser sah damals Steuersätze von 15 Prozent vor. Die Steueramnestie für Steuersünder in Deutschland ist somit unverhältnismässig milder ausgefallen als die Bestrafung von Steuerhinterziehung in der Schweiz. Es wird mit ungleichen Ellen gemessen, und daraus können Sie auch ersehen, dass es nicht nur um die Steuerhinterzieher geht, sondern auch um einen Kampf der Finanzplätze.

Trotz dieser hohen Sätze könnte der Steuerertrag aber geringer ausfallen als erhofft, denn ein Grossteil der Einkünfte - ich schätze rund 80 Prozent - wird, obwohl nicht deklariert, bereits heute versteuert, nämlich durch die Zahlstellensteuer und die Verrechnungssteuer auf Zinsen, Aktiendividenden und Fondsausschüttungen. Die Verrechnung all dieser bereits bezahlten Steuern mit der Abgeltungssteuer verursacht einen enormen Administrativaufwand, und noch grösser ist der Aufwand für die Berechnung der Kapitalgewinnsteuer. Ich bin der Meinung, die geschätzten 300 Millionen Franken für die Banken seien noch bescheiden gerechnet. Was mich aber vor allem stört, ist der Umstand, dass wir jetzt eine Kapitalgewinnsteuer für Private einführen. Das ist ein Präjudiz auch für die Schweizer.

Ein weiterer Punkt: Mit dem Abkommen mit Deutschland ist der Schutz der Privatsphäre überhaupt nicht garantiert. Ich stelle fest, dass mit diesem Abkommen die Anonymität nicht gesichert ist, weil 1300 Anfragen durch ausländische Beamte gemacht werden können. Wenn für die Anonymität wirklich bezahlt ist, ist eine solche Kontrolle ja gar nicht mehr nötig.

Im Deutschen Bundestag hat man ganz klar gesagt, bei diesen Anfragen handle es sich um ein "Fischen im Tümpel", das heisst um "fishing expeditions", um "Rasterfahndungen". Wenn die Kundendaten von Steuerhinterziehern an ausländische Behörden gemeldet werden - das wäre auch dann der Fall, wenn die Abgeltungssteuern nicht fristgerecht bezahlt oder Kontoverlagerungen ins Ausland gemacht würden -, dann ist einfach die Anonymität nicht gewahrt. Es ist klar, das kann jederzeit rückgängig gemacht werden, denn das Abkommen ist ja nach zwei Jahren kündbar. [PAGE 747]

Ich staune auch, dass unsere Hauptverhandlungspartner in Deutschland, die CDU und die FDP, zwar das Abgeltungssteuerabkommen befürworten, aber die gleichen Leute im EU-Parlament den automatischen Informationsaustausch fordern. Solche Vertragspartner sind für mich nicht glaubwürdig.

Es ist so, die Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien sind schlecht ausgehandelt, eine Demütigung für einen souveränen Staat; deshalb lehnen wir sie ab. Etwas anders beurteilen wir das Abkommen mit Österreich. Die Steuersätze sind zwar auch hier am obersten Limit, das wir tolerieren, und einige Nachteile sind natürlich deckungsgleich mit jenen in den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien. Aber es wird, wie einleitend dargelegt, zumindest ein grosser Teil der SVP-Fraktion diesem Abkommen mit Österreich zustimmen, da auch die SVP an einer Beilegung des Steuerstreites interessiert ist.

Wir unterstützen aber vorerst den Minderheitsantrag Baader, die Vorlage mit den Begründungen, die Herr Baader selber dargelegt hat, zurückzuweisen. Eine Sistierung lehnen wir strikte ab.