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AB 124972

Gasser Josias F. · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Die Grünliberale Partei ist einstimmig der Meinung, dass wir den Preis für die Vignette auf 70 Franken erhöhen sollen. Das ist eine nicht geringe, aber unserer Meinung nach auch nicht überrissene Erhöhung.

Worum geht es? Wir meinen, gedanklich ist es die Vorwegnahme - so, denke ich, meint es der Bundesrat - eines kleinen Mosaiksteines in der Finanzierung der Strasseninfrastruktur, und zwar im Sinne eines Starts und in Richtung, ich hoffe, so ist es gemeint, der Kostenwahrheit, von der wir heute schon gesprochen haben. Davon sind wir aber weit, weit entfernt.

Ja, was soll jetzt aus diesen Mitteln bezahlt werden? Das Nationalstrassennetz soll den künftigen verkehrlichen Gegebenheiten angepasst werden. Das scheint einleuchtend. Durch die Integration der kantonalen Autobahnstücke, dieser rund 380 Kilometer, entstehen natürlich Mehraufwände. Die Mehraufwände, das haben wir schon x-fach gehört, beziffern sich für den Betrieb - da sind insbesondere die Tunnels teuer - auf 35 Millionen, für die Instandsetzung auf 70 Millionen und für die Anpassungen an die Standards, die in der Schweiz eher perfektionistisch sind, und den Ausbau auf 200 Millionen Franken. Es entstehen somit jährliche Ausgaben von rund 305 Millionen Franken, wobei die Kantone als Kompensation für die abgetretenen Autobahnstücke noch 30 Millionen Franken beisteuern. Das ergibt pro Jahr zusätzliche Ausgaben in der Grössenordnung von 275 Millionen Franken.

Mit einer Vignette für 70 Franken, so die Berechnungen, werden rund 164 Millionen Franken Einnahmen generiert. Wenn man noch die Kompensation der Kantone berücksichtigt, sind es 148 Millionen Franken. Die Rechnung zeigt, dass - je nachdem, ob die Tunnels im Tessin berücksichtigt werden oder nicht - zwischen 105 und 111 Millionen Franken für Unterhaltsbeiträge und Instandsetzung verbleiben. Wenn wir das vom Ertrag, von diesen rund 148 Millionen Franken, abziehen, verbleiben noch 37 bis 43 Millionen Franken für die Anpassung der Standards und den Ausbau. Das ist nicht ein allzu grosser Betrag. Wenn wir diese Standards nicht zu perfektionistisch machen, müsste es aber auf jeden Fall dafür reichen. Meiner Meinung nach haben wir so eine verursachergerechte Abgeltung wenigstens des Betriebes und des Unterhaltes dieses verlängerten Nationalstrassennetzes erreicht.

Was die Idee dieses Bundesgesetzes betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass es wörtlich heisst: "Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen". Es wurde bis jetzt an sich nicht thematisiert, dass in diesem Gesetz gar nichts über einen Ausbau steht. Ein Ausbau des Nationalstrassennetzes wäre im jetzigen Zeitpunkt unverhältnismässig; gegen eine sinnvolle Schliessung von Lücken haben wir nichts.

Abschliessend gebe ich Ihnen zu bedenken, dass wir bei diesem Thema in Zukunft die grundlegende Frage zu berücksichtigen haben, welche Verkehrssysteme sich entsprechend ergänzen sollen. Es geht nicht um ein Auseinanderdividieren, aber es geht letztlich um die Frage, in welche Verkehrssysteme investiert werden soll. Wir werden in Zukunft, das zeigt sich auch in der Kommission immer wieder, zusätzliche Mittel für den Ausbau des Güterschienenverkehrs brauchen; alle reden ja von Verlagerung. Wir werden Ausbaubedürfnisse haben, diese stehen im öffentlichen Verkehr und in anderen grossen Infrastrukturvorhaben bald an.

Denken wir doch daran: Wir haben bei uns einen Herrn Giezendanner, der laut reden kann. Das ist nicht unwichtig in diesem Saal, in dem der Lärmpegel oftmals doch ziemlich hoch ist. Er ist aber Weltmeister - ich würde sagen: sicher Schweizer Meister - im Kombiverkehr. Er hat es doch geschafft, selbst im Steinbockland, aus dem ich komme, mit der Bahn Zement bis ins Hochtal Engadin zu verfrachten. Dafür braucht es aber eine Infrastruktur.

Wir haben auch leistungsfähige Bahnunternehmer unter uns. Es würde uns hier doch gut anstehen, diese bequemen, schnellen Fahrzeuge gerade im Agglomerationsverkehr noch viel mehr einzusetzen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen und 70 Franken für die Vignette vorzusehen. Das ist eine moderate, vernünftige Erhöhung. Ich bitte Sie, auch den Minderheitsantrag zu unterstützen, der die Berücksichtigung der Teuerung vorsieht. Dieses Anliegen ist nicht mehr als recht, denn auch das Bauen wird in Zukunft teurer werden.