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Grunder Hans · Nationalrat · 2012-05-31

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-05-31

Wortprotokoll

Ich bin Fraktionssprecher der BDP-Fraktion. Diese begrüsst die Überprüfung und die Neufestlegung des Nationalstrassennetzes im Grundsatz, stammt doch der heutige Zustand aus dem Jahr 1960, wir haben es gehört. Er ist also über fünfzig Jahre alt. Das ist eindrücklich, wenn ich mir vor Augen führe, dass ich damals gerade einmal vier Jahre alt war, dass die Autos damals ganz anders aussahen - sie wären heute alle wertvolle Oldtimer - und dass damals im Vergleich mit der Anzahl der heutigen Autos nur ein Bruchteil davon auf den Strassen verkehrt ist. Gemäss Botschaft hat sich der Verkehr seit damals verfünffacht, und die Prognose bis 2030 sieht eine Zunahme von weiteren 22 Prozent voraus. Das Bundesstrassennetz umfasst heute knapp 1800 Kilometer. Dies entspricht wiederum gemäss Botschaft 2,3 Prozent der bestehenden Verkehrsinfrastruktur - Sie hören richtig. Im Vergleich zum Schienennetz mit 5107 Kilometern ist dies doch eher bescheiden. Das heisst, dass der allergrösste Teil der Strassenverkehrsinfrastruktur durch die Kantone und Gemeinden getragen wird.

Nun soll das neu festzulegende Nationalstrassennetz um zirka 387 Kilometer erweitert werden. Das bedeutet eine Erweiterung um 22 Prozent nach fünfzig Jahren, und dies angesichts einer Verkehrszunahme von 500 Prozent oder eben, wie gesagt, angesichts einer Verfünffachung des Verkehrsaufkommens seit 1960. Man darf also sagen, ohne zu übertreiben, dass die Erweiterung in Anbetracht der heutigen Verkehrszahlen und der Bevölkerungszunahme von 2,5 Millionen doch eher bescheiden ausfällt. Man kann sicher nicht von einem grosszügigen Wurf gegenüber den Kantonen und Gemeinden sprechen. Klar, einige Anwesende und möglicherweise auch die Verkehrsministerin werden mir entgegenhalten, man unterstütze auch die Agglomerationen über die Agglomerationsprogramme und finanziere Projekte zur Engpassbeseitigung. Ja, das ist richtig. Aber trotzdem handelt es sich in Bezug auf die Aufgabenteilung ganz sicher nicht um eine Verschiebung in Richtung Bund.

Die BDP-Fraktion steht trotz dieser Analyse hinter der Vorlage, wünscht aber partiell bescheidene Ergänzungen.

Der Bundesrat und auch die Mehrheit der vorberatenden Kommission argumentieren grundsätzlich und anerkennen zwar einzelne Anliegen, lehnen sie aber trotzdem ab, weil man sonst Tür und Tor öffne und ein Wunschkonzert lanciere. Wir verstehen diese Haltung. Es ist aber auch die Aufgabe der Politik, zu prüfen, ob die Verwaltung richtig gehandelt hat, und hier müssen wir leider feststellen, dass dem nicht so ist.

Die Festlegung des Nationalstrassennetzes, bei dem es sich übrigens nicht nur um Autobahnen handelt, sondern eben auch um Hauptstrassen, erfolgt gemäss Botschaft nach sechs Kriterien, von denen, Sie haben es gehört, mindestens ein Kriterium erfüllt sein muss, damit eine Strecke Aufnahme findet. Hier stellen wir fest, dass einige dieser sechs Kriterien nicht einer modernen Verkehrspolitik entsprechen und den Fokus zu sehr und einseitig auf die Kantonsgrenzen legen. Verkehrsachsen enden nicht bei den Kantonsgrenzen. Wir erwarten, dass die Festlegung des Nationalstrassennetzes nach Kriterien erfolgt, mit denen auch Siedlungs- und Landschaftsräume betrachtet werden, ungeachtet der Kantonsgrenzen. Dies wurde leider nicht oder sicher unvollständig gemacht. Diese Anwendung führt auch zu einem Widerspruch gegenüber den Kriterien, die der Bund bei der Genehmigung der kantonalen Richtpläne anwendet. Das betrifft insbesondere die Kriterien mit Bezug auf die Festlegung von Hauptverkehrsachsen oder auch die Kriterien bezüglich Zweckmässigkeitsbeurteilung des Bundes.

Weiter wird das Versprechen, das da Förderung des ländlichen Raumes heisst, schlicht ausgeblendet. Wir müssen aber auch feststellen, dass sogar die bestehenden Kriterien nicht richtig angewendet wurden.

Deshalb verlangen wir wie angekündigt einige bescheidene Ergänzungen. Ich konzentriere mich hier insbesondere auf die Standesinitiative Bern 09.303 betreffend Aufnahme des Anschlusses Emmental und Oberaargau an die A1, hier in der Fahne als Minderheitsantrag Wobmann aufgeführt. Es ist mir sehr wohl bewusst, dass mir der Vorwurf gemacht werden könnte, dass ich hier nur ein rein regionalpolitisches Anliegen vertrete und die Gesamtheit des Bundes ausser Acht lasse. Die Forderung nach einem Autobahnanschluss ist mehr als dreissig Jahre alt. Es handelt sich hier also nicht um eine Begehrlichkeit aufgrund der Neubeurteilung des Netzbeschlusses.

In den Jahren 2005 und 2007 wurde im Auftrag des Kantons - und hier wurde das eben gemacht - eine sogenannte Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) durchgeführt. Bei dieser ZMB wurde exakt nach den Beurteilungskriterien, wie sie der Bund festgelegt hat, vorgegangen. Diese Feststellung ist sehr wichtig, weil immer wieder behauptet wird, der Autobahnzubringer erfülle die Kriterien nicht. Das Resultat dieser ZMB ist eindeutig. Nach umfangreichen Untersuchungen und Simulationen kommt man bei der ZMB zum Schluss, dass der Autobahnzubringer die Kriterien erfüllt, ja, dass er sie zum Teil massiv übertrifft. Wichtig ist auch zu wissen, dass die ZMB nach den Bundeskriterien alle Verkehrsträger in die Analysen und Beurteilungen einschliesst, also auch den öffentlichen Verkehr, den Langsamverkehr und eben den motorisierten Verkehr. Frau Teuscher, dazu gehört auch der Busverkehr.

Ein Kriterium wird nicht erfüllt, nämlich dass das Emmental und der Oberaargau ein eigener Kanton sind. Mit dem Zubringer ins Emmental und in den Oberaargau wird eine Region mit einer Bevölkerung - Sie hören richtig - von mehr als 200 000 Einwohnern erschlossen und an die Autobahn angebunden. Wären das Emmental und das Oberaargau also ein eigener Kanton, gehörte er bei Weitem nicht zu den kleinsten Kantonen; er wäre etwa der fünfzehntgrösste Kanton der Schweiz.

Kann es sein, dass eine ganze Region nur deshalb, weil sie keinen eigenen Kanton bildet, keine Autobahn, geschweige denn einen bescheidenen Autobahnzubringer bekommt? Es darf deshalb wohl kaum sein, dass unser Vorhaben nicht Aufnahme ins Nationalstrassennetz findet - nur weil eine Region nicht durch eine Kantonsgrenze definiert wird. Hier hat die Bundesverwaltung - ich habe es gesagt - ganz eindeutig ein falsches Kriterium angewendet. Verkehrserschliessungen enden nicht an der Kantonsgrenze. [PAGE 813]

Das Emmental und der Oberaargau sind in der kantonalen Strategie zur differenzierten Stärkung des ländlichen Raums klar als Region ausgeschieden, die mit hoher Priorität an die A1 angebunden werden soll. Ebenfalls ist die Hauptachse des Autobahnzubringers im kantonalen Richtplan als sogenannte Hauptachse definiert. Dieser Richtplan wurde vom Bundesrat genehmigt - also erwarten wir auch, dass er diese Tatsache ernst nimmt. Erst durch diesen Anschluss wird der Region Emmental/Oberaargau der wichtige wirtschaftliche Zugang zu den anderen Agglomerationen und den Wirtschaftszentren Bern, Basel und Zürich ermöglicht. Durch eine Nord-Süd-Spange - von Kirchberg durch das Emmental nach Thun - wird eine grossräumige Umfahrung der Agglomeration Bern Richtung Oberland bei einer Überlastung der A1 auf der Strecke Kirchberg-Bern erst ermöglicht. Damit erfüllen wir sogar das Kriterium 6 des Bundes. Warum das nicht berücksichtigt wurde, ist für uns ein grosses Rätsel.

Der Autobahnzubringer Emmental/Oberaargau stellt zudem die dringende Verbindung zur Hauptachse Bern-Luzern in Langnau dar, das ist also eine absolut logische Schliessung einer Lücke.

Noch ein paar Zahlen zum Verkehrsaufkommen, zum Teil wurden sie schon genannt: Täglich schleichen knapp 20 000 Fahrzeuge durch die Dörfer, mit einer prognostizierten Zunahme von 1,5 Prozent pro Jahr, und das mit einem extrem hohen Anteil von 12 bis 17 Prozent Schwerverkehr. Im Vergleich sind es zum Beispiel auf der Prättigauer-Strasse in Landquart 15 000 Fahrzeuge pro Tag, oder es sind 3000 Fahrzeuge mehr pro Tag als in Erstfeld oder 6000 Fahrzeuge mehr als im Jura. Hier handelt es sich notabene um eine Autobahn. Ich könnte noch viele Beispiele aufzählen. Es ist mir wichtig, dass ich mit diesen Beispielen nicht sagen möchte, dass die erwähnten Netzabschnitte nicht ins Nationalstrassennetz gehören würden. Ich will damit lediglich zeigen, dass eben Regionen mit ihren Funktionalitäten betrachtet werden müssen und nicht nur Kantonseinheiten.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen aufgezeigt zu haben, dass die Notwendigkeit einer Anbindung des Emmentals und des Oberaargaus an die A1 von nationaler Bedeutung ist. Wir verlangen ja keine Autobahn, sondern nur einen massgeschneiderten Autobahnzubringer, der mit flankierenden Massnahmen einerseits das Funktionieren der verschiedenen Verkehrsträger ermöglicht und andererseits eine ganze Region nicht abseitsstehen lässt. Oder ist die neue Regionalpolitik des Bundes ein reines Lippenbekenntnis?

Noch etwas an die Adresse der Grünen und der Linken und insbesondere an deren Vertreter des Kantons Bern hier im Saal: Der Kanton Bern hat eine rot-grüne Mehrheitsregierung mit einer sozialdemokratischen Baudirektorin. Sie wissen es, diese Regierung hat Ihnen allen geschrieben und steht geschlossen hinter dieser Forderung, nicht zuletzt, weil sie eben auch sehr umweltverträglich ist.

Zum Schluss noch ein Argument, das entkräftet werden muss: Die Projektierung des Vorhabens ist bedeutend weiter fortgeschritten, als immer wieder behauptet wird. So ist zum Beispiel das Trassee durch einen Beschluss des Regierungsrates bereits gesichert.

Ganz zum Schluss noch eine letzte, eindrückliche Zahl: Zwischen dem Autobahnanschluss Kirchberg und dem Emmental hat es drei Bahnübergänge auf der Hauptachse. Diese drei Bahnübergänge sind pro Tag - Sie hören richtig! - zusammen etwa zwölf Stunden geschlossen! Jeder Bahnübergang ist also ungefähr viereinhalb Stunden geschlossen, und das bei einem Verkehrsaufkommen von knapp 20 000 Fahrzeugen. Ich zitiere noch einmal die Verkehrsministerin, sie hat heute gesagt: Dividieren wir Stadt und Land und auch Strasse und ÖV nicht auseinander!

Ich danke Ihnen. Die BDP-Fraktion wird auch alle Minderheitsanträge unterstützen, die eine minimale Erweiterung des Netzes fordern.

Noch etwas muss ich loswerden: Der Sprecher der GLP-Fraktion hat vorhin seinen Minderheitsantrag, mit dem er Projekte streichen will, damit begründet, die Projekte müsse man streichen, weil wir nur 70 Franken für die Vignette beschlossen hätten. Die gleiche Fraktion, der gleiche Sprecher hat vorhin für 70 Franken votiert - das finde ich etwas unehrlich.