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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2012-06-05

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-05

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der SRG erlaubt werden, künftig Sendungen im Internet ohne gleichzeitige Fernsehausstrahlung und ohne vorgängige Bewilligung ausstrahlen zu können. Das bedeutet, dass das Internet zu einem eigenen Ausstrahlungsmedium wird und mit Fernsehen und Radio gleichgestellt wird; dies, obwohl die Konzession der SRG explizit nur von Radio und Fernsehen spricht und das Online-Angebot die Funktion hat, das Fernseh- und Radioangebot zu ergänzen und zu vertiefen. Wenn diese Motion angenommen wird, bedeutet dies eine grundsätzliche Änderung der SRG-Konzession und einen weiteren Ausbau des SRG-Angebots, mit welchem die SVP-Fraktion nicht einverstanden ist.

Der Vorstoss ist sicher gut gemeint und trägt, wie Evi Allemann es gesagt hat, der veränderten Mediennutzung Rechnung. Er geht aber zu weit und konkurrenziert die privaten Medien einmal mehr ganz direkt. Zwar erwähnt Evi Allemann in der Motion, dass das Schweizer Fernsehen beispielsweise gerne mehr Parlamentsdebatten übertragen würde. Dies ist im Sinne des Service public und in unserer direkten Demokratie sicher eine Diskussion wert. Eine solche Diskussion fordern wir schon lange. Es muss aber eine grundsätzliche medienpolitische Diskussion sein. Was ist Service public? Welche Medienverbreitungskanäle sind Service public? Wie viele Sender braucht es zur Erfüllung des Service public? Aktuell betreibt die SRG 18 Radio- und 7 Fernsehsender sowie diverse Websites. Mit SF Info hat das Schweizer Fernsehen in der Deutschschweiz bereits einen Kanal, welcher ursprünglich für spezielle Sendungen wie Parlamentsdebatten aufgeschaltet wurde. Das Angebot wird nun laufend ausgebaut. Wenn die SRG im Internet Live-Streams zeigen kann - nun auch ohne die Einholung einer Bewilligung durch das Bakom in Ausnahmefällen -, bedeutet das faktisch einen zusätzlichen Sender und somit eine weitere Konkurrenz zulasten der privaten Medien.

Der Bundesrat, der die Motion zur Annahme beantragt, erwähnt zwar am Schluss in seiner Antwort, dass er das Anliegen als gerechtfertigt erachtet, soweit es sich um Live-Übertragungen von politischen oder wirtschaftlichen Ereignissen handelt, welche im Sinne des Service public einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten und keine Gefahr einer Marktverzerrung nach sich ziehen. Hier gibt es aber zwei Probleme: Erstens ist der Motionstext verbindlich, und dort steht nichts von dem, was der Bundesrat geschrieben hat, sprich: Live-Streams wären künftig für alles zugelassen. Zweitens ist zuerst der Service public zu definieren, und es ist zu klären, welche Medien, also Fernsehen, Radio oder eben auch Internet, Service public sind. Die private Medienbranche hat hier eine ganz andere Ansicht, wie auch die aktuelle Diskussion rund um die Online-Werbung der SRG zeigt. Die Diskussion hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Der Entscheid seitens der zuständigen Bundesrätin steht noch aus. Es erscheint uns auch aus diesem Grund verfrüht, diese Motion heute anzunehmen.

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.