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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-06

Wortprotokoll

Mit dem heutigen RPG hat der Bund eben praktisch keine Interventionsmittel bei der kantonalen Richtplanung. Die Voraussetzungen für die kantonale Richtplanung sind im Gesetz sehr locker umschrieben, und das hat dazu geführt, dass natürlich auch der Bund keine Möglichkeiten hatte, überdimensionierte Richtplanungen nicht zu genehmigen. Das ändert jetzt mit der Konzeption des revidierten Gesetzes. Die Voraussetzungen für den kantonalen Richtplan sind definiert, und damit kann der Bund die Einhaltung des gesetzgeberischen Willens im Einzelfall prüfen, beim Entstehen der Richtpläne und dann natürlich auch bei der Handhabung. Das ist der Mehrwert der Revisionsvorlage: Der Einfluss, die Vorgaben des Bundes für die Erstellung der Richtplanung gehen wesentlich weiter als heute.