Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-06-06
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-06-06
Wortprotokoll
Ich glaube, die Landschafts-Initiative berührt wirklich einen Punkt, der auch in der Bevölkerung heiss diskutiert wird. Wir sehen das im Moment im Kanton Zürich, wo es eine Abstimmung über unsere grüne Kulturland-Initiative gibt, die eine ähnliche Thematik in den Fokus der Öffentlichkeit rücken will. Es ist nicht etwa so, dass der Schutz der Landschaft nur dort, wo es noch viele offene Landschaften gibt, ein Anliegen ist. Es ist so, dass der Landschaftsschutz gerade auch in den Städten und in den Agglomerationsgebieten ein heisses Thema ist, nicht ohne Grund: Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass schweizweit jede zweite Wohnung im Kanton Zürich gebaut wird.
Auch im Kanton Zürich werden das Kulturland und die Landschaft knapp. Ein aktuelles Beispiel - es müssen ja nicht immer Wohngebäude sein, die das Landschaftsbild kaputtmachen -: Wir haben im Kanton Zürich und im Kanton Zug eine wunderschöne Hügellandschaft, im Kanton Zürich im Knonauer Amt und im Kanton Zug um den Milchsuppenstein. Dort soll nun auf 83 Hektaren ein Golfplatz entstehen. Im Kanton Zürich liegt dieses Projekt vollumfänglich innerhalb eines Landschaftsförderungsgebietes gemäss regionalem und kantonalem Richtplan. Ein Teil des Golfplatzes würde zudem innerhalb eines Gebietes des kantonalen Landschaftsschutzinventars - Objekt-Nr. 102 - liegen. Das ist der Moränenzug und Drumlin westlich von Ebertswil. Ich wusste es nicht, weil ich kein passionierter Golfspieler bin, aber die Golfspieler unter Ihnen wissen: Ein Golfplatz braucht ebenes Gelände. Und diejenigen, die etwas von der Geografie verstehen, wissen: Ein Drumlin ist nicht eben. Das heisst, das Drumlingebiet würde durch Terrainveränderungen markant verändert, die eiszeitliche Struktur würde aufgelöst - auf Deutsch: Die Landschaft würde ihr Gesicht verlieren.
Und von diesem Golfplatz ist natürlich nicht nur die Landschaft betroffen, sondern auch die Bauernbetriebe. Das bäuerliche Bodenrecht verliert, wenn man solche Verträge abschliesst, seine Schutzfunktion. Und im Kanton Zug gehen so über 30 Hektaren Fruchtfolgeflächen verloren. Das heisst, im Kanton Zug, der die notwendigen Fruchtfolgeflächen heute schon nicht mehr hat, würden die Fruchtfolgeflächen nochmals beschnitten. Und im Kanton Zürich haben wir gesehen, dass der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen nur durch statistische Tricksereien erreicht werden kann, nämlich mit dem Trick, dass man die Golfplätze weiterhin den Fruchtfolgeflächen zurechnet. Das heisst, der Boden ist, auch wenn der Bodenaufbau grundsätzlich geändert wird, im Inventar der Fruchtfolgeflächen.
Das ist ein zusätzliches Problem: Jeder Kanton hat seine eigene Rechnung, wenn es darum geht, was er den Fruchtfolgeflächen zurechnet und was nicht. Das ist etwas absurd, und es trägt auch nicht zum eigentlichen Ziel der Regulierung bei, nämlich sicherzustellen, dass wir in unserem Land die Möglichkeit haben, genügend Nahrung herzustellen. Auch darum - nicht nur zum Schutz vor der Verbauung, sondern auch zum Schutz vor solchen Freizeitnutzungen, die den Bauern den Boden wegnehmen und die Landschaft unwiederbringlich verändern - braucht es nicht nur das Raumplanungsgesetz, sondern ein griffiges Instrument wie die Landschafts-Initiative.
Stimmen Sie deshalb der Landschafts-Initiative zu!