Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-06-11
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-11
Wortprotokoll
Ich bin grundsätzlich der Ansicht - und insofern kann ich Ihre Frage durchaus zustimmend beantworten -, dass sich jemand, der Subventionen oder Unterstützung vom Staat erhält, auch an die entsprechenden Voraussetzungen halten muss. Dies ist in der Landwirtschaft der Fall. Wer Direktzahlungen als Landwirt bekommt, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Eine der Voraussetzungen ist die Einhaltung der Tierschutzvorschriften. Deshalb finde ich es auch richtig, dass wir das durchsetzen, indem wir eben sagen, wer die Tierschutzvoraussetzungen nicht erfüllt, wer als Tierquäler verurteilt wird, der bekommt keine entsprechenden Zahlungen. Die einzige Einschränkung ist, dass ein Zusammenhang zwischen Subvention und subventionierter Tätigkeit bestehen muss. Das ist aber hier sicherlich der Fall. Ich glaube, die Tierhaltung ist integraler Bestandteil eines Landwirtschaftsbetriebes und nicht einfach ein Nebenbereich, der separat behandelt werden muss.