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Huber Gabi · Nationalrat · 2012-06-14

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-14

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Die Minderheit Schwander will explizit die Meldeschwelle von 3 Prozent zur Offenlegung von qualifizierten Beteiligungen streichen.

Die eigentliche Innovation in Artikel 20 Absatz 1 ist, dass die Bestimmungen über die Offenlegung von Beteiligungen neu auch für Beteiligungen an Gesellschaften mit statutarischem Sitz im Ausland gelten, sofern sie ganz oder teilweise in der Schweiz hauptkotiert sind. Die Schwellenwerte hingegen entsprechen geltendem Recht, inklusive des Schwellenwerts von 3 Prozent, welchen die Minderheit streichen will.

Wir haben es von der Frau Bundespräsidentin gehört: Diese Meldeschwelle von 3 Prozent wurde per 1. Dezember 2007 - es ist also noch nicht so lange her - mit dem Ziel eingeführt, die Transparenz und das Vorwarnsystem bei öffentlichen Übernahmen und damit letztlich den Schutz der Anleger zu verbessern. Auch aus Sicht der Kommissionsmehrheit sind keine Gründe ersichtlich, weshalb die Meldeschwelle schon wieder abgeschafft werden sollte. Sie ist im Gegenteil eben gerade deshalb gerechtfertigt, weil bei Gesellschaften mit breitem Aktionariat schon verhältnismässig kleine Beteiligungen einen bedeutenden Einfluss vermitteln können. Im internationalen Vergleich ist eine Erstmeldeschwelle von 3 Prozent nicht ungewöhnlich; eine solche gilt sowohl in Grossbritannien als auch in Deutschland, und Italien hat sogar eine Meldepflicht bei 2 Prozent.

Der Entscheid für die Mehrheitsfassung fiel in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen. Ich ersuche Sie, die Mehrheit auch hier zu unterstützen.

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