preparatory:AB 125507
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-14
Wortprotokoll
Auch aus Sicht der SP ist das Eintreten selbstredend unbestritten. Wir erachten die Sicherung eines integren Finanzplatzes und den Schutz vor Marktmissbrauch als sehr wichtig. Wir hatten die Revision mit Vorstössen mit angestossen; ich erinnere an eine Motion von Nationalrat Jossen (02.3246) und an eine parlamentarische Initiative von mir (06.470). Aber auch die internationalen Entwicklungen machen die Revision notwendig; ich erinnere an die neuen Gafi-Empfehlungen sowie an das Übereinkommen des Europarates zur Geldwäscherei. Es ist deshalb unbestritten, dass die materiell-rechtlichen Straftatbestände des Insiderhandels, aber auch der Kursmanipulation ausgedehnt werden und von einem Sonderdelikt zu einem allgemeinen Delikt ausgebaut werden müssen.
Dass der verpönte Straftatbestand sowohl des Insiderhandels wie auch der Kursmanipulation vom StGB neu ins Börsengesetz überführt wird, erklärt sich aus dem geschützten Rechtsgut der Lauterkeit des Handels an der Börse. Sie legt dies nahe. Auf der anderen Seite macht es diese Überführung ins Börsengesetz natürlich schwierig, neue Straftatbestände zu erfassen. Wir denken insbesondere an den [PAGE 1137] Insiderhandel mit Devisen sowie an Insidergeschäfte mit Rohstoffen und Edelmetallen: Für sie haben wir im Rahmen dieser Revision keinen Platz mehr, sondern müssen auf das StGB zurückgreifen.
Mit der Revision des Börsengesetzes wird auch die Strafandrohung erheblich verschärft. Auch das begrüssen wir, wie auch die Vereinheitlichung der Strafverfolgung mit der Verlagerung der Strafverfolgung von den Kantonen zum Bund, zur Bundesanwaltschaft. Das ermöglicht die Entwicklung einer einheitlichen Praxis und sichert den Strafverfolgungsbehörden das nötige Fachwissen.
Als wichtig erachten wir auch die Verschärfung der Aufsicht durch die Finma. Es ist klar, und ich glaube, auch die Ausführungen von Kommissionssprecherin Gabi Huber haben es aufgezeigt: Die Parallelität von Sanktionen durch die Aufsichtsbehörde und im Strafverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden ist nicht ganz einfach zu durchschauen. Es wird auch in der Botschaft festgehalten, dass sich die aufsichtsrechtlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Marktmissbrauchs häufig mit strafrechtlichen Massnahmen überschneiden werden. Dies erfordert in der Praxis also eine ganz klare Koordination des Aufsichts- und des Strafverfahrens, was nicht immer ganz ohne Probleme sein dürfte. Wir sind gespannt auf die Umsetzung in der Praxis.
Zum Verwertungsverbot hat sich Frau Huber ausführlich geäussert und auch das festgehalten, was wir im Rahmen der Kommissionsberatungen als rechtlich massgebliche Unterlagen erhalten haben; das muss für die weiteren Beratungen genügen.
Wir begrüssen es weiter auch, dass der Bundesrat die Sanktionen und die aufsichtsrechtlichen Instrumente bei Verletzung der Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen verschärft. Das ist durchaus auch im Sinne unseres Rates. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir die Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen verschärft haben - ich glaube, das war 2007. Der Anstoss dazu kam von der WAK, und zwar besteht neu eine Meldepflicht bereits bei einer Beteiligung ab 3 Prozent. Wir wollen nicht, dass diese Bestimmung jetzt wieder aufgeweicht wird, wie es ein Minderheitsantrag Schwander verlangt.
Wir begrüssen es auch, dass der Bundesrat mit seinem Vorschlag die Gleichbehandlung der Aktionäre sicherstellen will. Es geht hier um die sogenannte Kontrollprämie. Der Bundesrat sieht mit seinem Vorschlag, den wir sehr unterstützen, vor, dass alle Aktionäre und Aktionärinnen bei Übernahmeverfahren gleich behandelt werden, dass Mehrheitsaktionäre also keine sogenannte Kontrollprämie zulasten der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre kassieren können.
Aus Sicht der SP ist es auch wichtig, die aktuellen Ereignisse rund um den ehemaligen Nationalbankpräsidenten, nämlich die Frage der Ausweitung der Strafbarkeit bei den Insiderdelikten, zu debattieren. Wir sind der Meinung, dass es nötig ist, die Insidertatbestände auf andere Geschäfte auszudehnen. Wir denken an Insidergeschäfte im Zusammenhang mit Devisen, Rohstoffen und Edelmetallen. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, dass im Rahmen der Revision auch das StGB entsprechend geändert wird - diese Tatbestände können wir ja nicht im Börsengesetz verankern. Und wir bitten Sie, mit einer Revision des Strafgesetzbuches Insidertatbestände im Bereich des Devisenhandels, des Edelmetallhandels und des Rohstoffhandels ebenfalls strafrechtlich zu sanktionieren.