Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, die Minderheit zu unterstützen, die ja den Entwurf des Bundesrates aufgenommen hat.

Ein Ziel des Übernahmerechts ist es, die Gleichbehandlung der Aktionäre der Zielgesellschaft sicherzustellen: Alle Aktionäre der Zielgesellschaft sollen die gleichen Informationen erhalten und ihre Aktien zum gleichen Preis und zu den gleichen Bedingungen verkaufen können. Das börsenrechtliche Gleichbehandlungsprinzip, und das ist ein anderes Gleichbehandlungsprinzip als das aktienrechtliche, bindet nicht nur die Gesellschaft selbst, sondern auch den Anbieter.

Die Möglichkeit zur Bezahlung einer Kontrollprämie verstösst gegen dieses im Übernahmerecht geltende Prinzip der Gleichbehandlung der Aktionäre. Sie führt dazu, dass sich die Grossaktionäre einer Zielgesellschaft und damit häufig auch der von ihnen beherrschte Verwaltungsrat statt auf die Preisverhandlungen für das öffentliche Angebot auf den vorgängigen Verkauf der massgebenden Aktienpakete konzentrieren. Dadurch erhalten die Publikumsaktionäre letztlich nur einen unbefriedigend tiefen Preis, was dem Sinn und Zweck der Angebotspflicht ja direkt zuwiderläuft. Ausserdem sind solche Preisverhandlungen intransparent, wodurch die Marktmechanismen teilweise ausser Kraft gesetzt werden.

In der EU ist es untersagt, im nationalen Recht eine Kontrollprämie zu haben. Die Divergenz zum EU-Recht, die entsteht, wenn wir die Kontrollprämie beibehalten, stösst bei ausländischen Investoren auf Unverständnis, und das wirkt sich letztlich negativ auf das Investitionsverhalten ausländischer Unternehmen und auf den Zufluss von Liquidität aus. Oder anders gesagt: Eine Kontrollprämie ist ein klarer Nachteil für unseren Wirtschaftsplatz Schweiz, ein klarer Wettbewerbsnachteil. Das haben denn auch die Übernahmekommission und die SIX Swiss Exchange AG, also die Schweizer Börse, klar festgehalten. Sie haben darauf hingewiesen, dass die ausländischen Investoren mit dieser Kontrollprämie klar nicht einverstanden sind und dass das für unseren Wirtschaftsplatz Schweiz letztlich schädlich ist.

An der Abschaffung der Möglichkeit zur Bezahlung einer Kontrollprämie besteht darum ein überwiegendes öffentliches, ein wirtschaftliches Interesse unseres Landes. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.