Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-06-14
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-14
Wortprotokoll
Ich möchte Sie im Namen der SP-Fraktion dringend davor warnen, der Minderheit zuzustimmen.
Die Minderheit möchte, dass die Verantwortlichkeit für das Berufsgeheimnis über den Kreis des eigentlichen Geheimnisträgers hinaus auf Drittpersonen, die explizit nicht unter der Geheimhaltungspflicht stehen, ausgeweitet wird. Ich erachte es grundsätzlich als nicht zweckmässig, Drittpersonen wegen des Verstosses gegen ein Berufsgeheimnis zu bestrafen, für das sie keine Verantwortung tragen. Die vorgesehene Bestrafung befindet sich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zudem in einem exorbitant hohen Bereich, zum Beispiel im Bereich der fahrlässigen Tötung. Das ist aus unserer Sicht übertrieben.
Die von der Minderheit vorgeschlagene Strafnorm unterliegt auch praktischen Problemen. Es soll eine Drittperson bestraft werden, die vorsätzlich ein ihr "unter Verletzung des Berufsgeheimnisses offenbartes Geheimnis weiteren Personen offenbart oder für sich oder einen anderen ausnützt". Damit werden die Strafverfolgungsbehörden in die schwierige Situation versetzt zu beweisen, dass derjenige, der die Information ausnützt, gewusst hat, dass der Geheimnisträger sein Geheimnis verletzt hat. Das ist in der Praxis kaum möglich.
Ich rate Ihnen daher davon ab, einen solchen Straftatbestand zu schaffen.