Bischof Pirmin · Ständerat · 2012-05-29
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-29
Wortprotokoll
Ich halte Sie nicht mehr lange auf. Es geht um die sogenannte Datenhehlerei. Ich möchte mit meiner Motion erreichen, dass eine Lücke im schweizerischen Recht, vor allem im Bankgeheimnisrecht, geschlossen wird. Heute ist es so, dass die Hehlerei von Gegenständen strafbar ist; das steht im Strafgesetzbuch. Bei der Verwendung von Daten hingegen ist zwar die Bankgeheimnisverletzung strafbar, auch Paralleltatbestände in anderen Gesetzen sind es, aber die Hehlerei, also die Verwendung, die Weitergabe oder Publikation solcher Daten, ist bis heute merkwürdigerweise nicht strafbar.
Der Bundesrat räumt nun ein, dass hier in der Strafbarkeit eine Lücke besteht und dass diese geschlossen werden muss. Er beantragt aber die Ablehnung der Motion, weil die Behandlung der Revision des Börsengesetzes im Moment im Nationalrat hängig sei und dort entsprechende Anpassungen des Bankengesetzes, des Börsengesetzes und des Kollektivanlagengesetzes beantragt seien. Das ist richtig; der Bundesrat hat das zwar nicht beantragt, es ist aber in der Kommission eingegeben worden.
Nun hat die Kommission die entsprechenden Anträge allerdings abgelehnt. Im Moment verlangt nur eine Minderheit eine solche Anpassung; der Nationalrat behandelt das Geschäft in dieser Session. Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen per Ordnungsantrag, dass wir die Motion der Kommission für Rechtsfragen zuweisen, die dann die Motion vorberaten und zusammen mit den entsprechenden börsen- und bankengesetzlichen Bestimmungen behandeln kann. Damit riskieren wir keine doppelte Beratung.
Ich bitte Sie, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.