Fetz Anita · Ständerat · 2012-05-29
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-29
Wortprotokoll
Es geht hier ja um die Amtshilfe in Steuersachen. Da wird es immer wieder die Situation geben, dass schweizerische Steuerbeamte, die mit solchen Aufträgen befasst sind, zu Informationen kommen, die im negativen Sinne auch schweizerisches Recht tangieren. Das ist der Grund, aus dem die Finanzdirektoren möchten, dass hier möglichst rasch eine Regelung erfolgt, dass nicht erst 2013 die Botschaft kommt und es dann nochmals anderthalb bis zwei Jahre dauert, bis das Ganze durch die beiden Räte ist. Die Finanzdirektoren möchten, dass möglichst rasch geregelt wird, dass die Informationen dort gebraucht werden können, wo schweizerisches Recht verletzt wird, namentlich bei der Durchsetzung des schweizerischen Steuerrechts, wenn es um kriminelle Organisationen geht, um Geldwäscherei, um Drogenhandel und um ungetreue Amtsführung.
Stellen Sie sich die absurde Situation vor, die sich ergeben kann, wenn ein schweizerischer Steuerbeamter im Rahmen eines Amtshilfegesuches ermittelt und erfährt, dass ein Schweizer, der schwere Steuerhinterziehung begangen hat, beteiligt ist. Sie wissen: Schwere Steuerhinterziehung ist auch nach schweizerischem Recht strafbar. Der Steuerbeamte darf dieses Wissen nicht verwenden, obwohl er weiss, dass es sich um eine Straftat handelt. Noch schlimmer wird es bei Drogenhandel usw.
Es gibt für mich eigentlich keinen Grund, warum man die entsprechende Regelung hier nicht sofort aufnimmt. Wenn es in der Revision, die uns 2013 vorgelegt wird, anders oder besser geregelt wird, dann soll es so sein, aber wir würden unseren Steuerbeamten immerhin drei Jahre lang eine Gesetzeslücke zumuten. Stellen Sie sich das einmal vor: Die Steuerbeamten wissen, dass es eine konkrete schwere Rechtsverletzung gibt, aber sie dürfen dieses Wissen nicht verwenden. Das ist für Steuerbeamte eine unmögliche Situation; es unterminiert nach meinem Dafürhalten auch das Rechtsempfinden von Personen, die sich mit diesen Themen beschäftigen müssen.
Darum empfehle ich Ihnen, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen. Ich tue dies nicht zuletzt, weil die Finanzdirektoren explizit gesagt haben, dass sie es hier geregelt haben wollten - natürlich auch, weil sie wissen, dass sonst sehr lange eine Gesetzeslücke besteht.