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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-06-01

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01

Wortprotokoll

Sie haben zu diesem Artikel etliche Schreiben erhalten. Ich halte bezugnehmend auf diese fest, dass es sich hier nicht um eine generelle Änderung handelt, sondern um eine Präzisierung. Es heisst nicht. "Der Bund kann die Kosten tragen", sondern Absatz 1 lautet: "Der Bund trägt die Kosten für die von seinen Organen angeordnete Untersuchung, Überwachung, Quarantäne, Absonderung und Behandlung ..." Aber die Kosten für die Notfallpläne der Betreiber von Hafenanlagen und Flughäfen, wie sie in Artikel 42 vorgesehen sind, gehören zur Bewältigung der Krise im speziellen Fall. Und dafür kann der Bund nicht sorgen. Ich bitte Sie, Artikel 42 des Gesetzes zu konsultieren. Da wurde ja kein Widerspruch dagegen laut, dass die Betreiber von Hafenanlagen und Flughäfen die notwendigen betrieblichen Vorbereitungen zur Umsetzung zu treffen haben. Es gehört in jeder anderen Branche auch dazu, dass man Überlegungen anstellen muss, wie man mit solchen Krisensituationen umgeht. Jedes andere Unternehmen muss die Vorbereitung auf solche Fälle selbstverständlich selber tragen.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Dies wurde in der Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden.

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