Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2012-06-01
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-01
Wortprotokoll
Ich hätte eine Frage zu Artikel 22 in der Fassung der Kommission. Wer bestimmt denn, wann eine erhebliche Gefahr besteht? Die Kommissionsberichterstatterin hat soeben auch von ausserordentlichen Lagen gesprochen. Das leuchtet mir ein. Aber gehen wir hier nicht ein erhebliches Risiko ein? Wer bestimmt, was eine erhebliche Gefahr ist? Was sind denn ausserordentliche Lagen? Hat sich die Kommission bei der Beratung hierzu Gedanken gemacht, und gibt es hierzu genauere Definitionen?