Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2001-06-14
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-14
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen im Namen der Minderheit beantragen, vom Aussenpolitischen Bericht 2000 in ablehnendem Sinn Kenntnis zu nehmen.
Ich verzichte für einmal darauf, von Schlussfolgerungen auszugehen. Ich beziehe mich zunächst einmal nur auf die Lagebeurteilung in diesem Bericht, weil ich der Auffassung bin, dass sich Zustimmende und Ablehnende wenigstens in der Lagebeurteilung einig sein sollten.
Auf Seite 314 wird die internationale Rolle der Uno beleuchtet: Die Rolle der Uno sei gekennzeichnet von weltweiter Stärkung. Wie nur kommt jemand mit Blick auf die Realität auf eine solche Aussage? Da äussert sich doch reines Wunschdenken, welches wohl von einer anlaufenden Kampagne motiviert wird.
Welche Rolle spielte die Uno in Kosovo? Dort wurde doch ohne Uno-Mandat ein Krieg entfesselt. Die Uno hatte lediglich im Nachhinein noch eine Rechtfertigung für diesen Krieg zu liefern. Handelt so eine Organisation, deren Gewicht weltweit gestärkt sein soll, Herr Bundesrat?
Welches ist die Rolle, die der Uno in Palästina beschieden ist, beim gegenwärtig brisantesten und gefährlichsten Konflikt auf diesem Erdball? Die Uno spielt dort überhaupt keine Rolle. Sie war zwar gewillt, eine Rolle zu übernehmen, was ihr von der in der Region tonangebenden Macht, den USA, aber kurzerhand verunmöglicht wurde. Wie nur kann man angesichts solcher Entwicklungen sagen, die Uno könne heute aus einer gestärkten Position heraus weltweit mehr Gewicht beanspruchen?
Begründet wird dies zuweilen mit der Aussage, innerhalb der Uno werde das Völkerrecht weiterentwickelt. Ja, es ist nicht zu bestreiten: In der Uno existiert ein Rechtsrahmen. Aber Uno-Recht und Völkerrecht unterscheiden sich grundlegend voneinander. Diesen Gegensatz müsste der Bundesrat als Vertreter eines Kleinstaates endlich ansprechen: Uno-Recht ist Recht, das Sonderrecht für Grossmächte schafft. Völkerrecht dagegen ist internationales Recht, das für alle, für grosse wie für kleine Staaten, gleichermassen gilt. Das ist der grundlegende Unterschied. Als Vertreter eines Kleinstaates sollte sich der Bundesrat dazu einmal äussern. Die Uno steht dem Geschehen in Tschetschenien und dem Geschehen in Tibet völlig ohnmächtig gegenüber, weil Grossmächte durch Uno-Recht vor Uno-Massnahmen absolut geschützt sind.
Von dieser Lagebeurteilung haben wir auszugehen, wenn ein Anlauf zum Beitritt zu dieser Organisation unternommen [PAGE 730] wird. Wir sind ein Kleinstaat, deshalb würde für uns anderes, härteres Recht gelten, als es für die Grossmächte gilt. Diese Tatsache ist anzusprechen. Wer sie nicht anspricht, der geht offenbar davon aus, dass unserem Land in Zukunft die Rolle eines Vasallen im Schlepptau der Grossen bestimmt ist.
Ich bin immer noch bei der Lagebeurteilung und spreche das Thema WTO an, im Bericht ab Seite 345 behandelt. Die Charakterisierung der Politik der WTO hört in diesem Bericht im Jahr 1995 auf, mit dem Erfolg der Uruguay-Runde.
Das war damals tatsächlich ein Erfolg. Wenn wir in diesem Bericht - dem in der Debatte sogar wissenschaftliche Qualitäten attestiert werden - belehrt werden, die Schweiz betreibe Aussenpolitik als Interessenpolitik, dann stellt sich die Frage: Ist es für unser rohstoffarmes Land nicht von vitalem, elementarem Interesse, dass der Welthandel funktioniert? Doch im Blick auf die Realität stellen wir fest, dass die WTO eine blockierte, nicht mehr handlungsfähige Organisation ist. Aus Angst vor Demonstrationen führt die WTO ja kaum noch Tagungen durch. Wie geht unser Land, interessiert an funktionierendem Welthandel, mit den neuen, supranationalen Allüren der WTO um, die die erwähnte Blockierung verursacht haben? Was ist zu deren Überwindung zu tun? Wie setzen wir - gerade auch mit Blick auf unsere direkte Demokratie - uns ein, dass nationale Entscheidungen wenigstens noch einigermassen auch auf diese Organisation einwirken können? Dazu erwarten wir eine Antwort, wenn Aussenpolitik auch Interessenpolitik sein soll.
Zum Kapitel Neutralität: Ich habe im neuesten Propagandablatt des EDA - "EDA aktuell" - gelesen, dass Neutralitätsrecht nur noch im Fall von bewaffneten Konflikten zwischen Staaten zum Tragen komme. Ich meine, wenn diese Voraussetzung gelten soll, dann hat die Weltgeschichte im Jahre 1945 aufgehört weiterzugehen. Wir sind heute doch nahezu ausschliesslich mit ungeordneten, bürgerkriegsähnlichen Konflikten konfrontiert. Dazu ist in diesem Land doch endlich einmal das Neutralitätsrecht weiterzudenken. Das kann man, wenn der Wille dazu bestünde.
Wenn unsere Politik diesem Bericht folgt, dann wäre es das Ziel des Landes, überall dabei, auf alle Seiten hin nett, zu sein, überall auch Geld auszugeben. Aber es besteht kein Konzept, wie schweizerische Interessen durchzusetzen sind. Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir den Bericht als Fleissarbeit zwar zur Kenntnis nehmen können, dass wir ihn aber bezüglich seiner Lagebeurteilung und in seinen Schlussfolgerungen ablehnen müssen.