Fischer Ulrich · Nationalrat · 2001-06-14
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-14
Wortprotokoll
Ihr Lächeln, Herr Bundesrat Deiss, zeigt mir, dass Sie vermuten, was jetzt kommt; ich enttäusche Sie nicht.
Der Bundesrat hat nach der Abstimmung vom 4. März 2001 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zur EU bei weitem nicht erfüllt seien. Die freisinnig-demokratische Fraktion teilt diese Auffassung voll und ganz. Bis ein allfälliger Beitritt zur EU - wenn überhaupt - spruchreif ist, gibt es nun eine längere Zwischenphase.
Heute herrscht keineswegs Klarheit über den richtigen integrationspolitischen Kurs, wenn auch der Bilateralismus im Vordergrund steht. Wir sind der Meinung, dass verschiedene Optionen zum europapolitischen Kurs der Schweiz vorurteilslos zu prüfen seien. Dazu gehört auch der Beitritt zum EWR, der meines Erachtens nach wie vor ein Integrationsinstrument mit beachtlichen Vorteilen ist. Meine Forderung lautet deshalb: Die Option EWR ist bei der Evaluation künftiger integrationspolitischer Schritte gleichwertig einzubeziehen.
[PAGE 735] Was bedeutet der Beitritt zum EWR? Er bedeutet die Vollendung der wirtschaftlichen Integration mit den bekannten vier Freiheiten: freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Personenverkehr und freier Kapitalverkehr. Nicht Bestandteil ist die Zollunion, wir könnten also weiterhin eine selbstständige Aussenhandelspolitik betreiben. Nicht dazu gehören die politische Integration und die gemeinsame Verteidigungspolitik.
Welches sind die Unterschiede zum Bilateralismus? Welches ist der Mehrwert des EWR? Der EWR ist ein dynamisches Instrument zur wirtschaftlichen Integration der Schweiz in Europa. Wir hätten eine gemeinsame Weiterentwicklung des Acquis communautaire, der Verhandlungsmodus wäre vertraglich festgelegt. Beim Bilateralismus braucht es hingegen für jede Neuerung einen neuen Verhandlungsmechanismus und die Bereitschaft beider Seiten, überhaupt auf die Verhandlungen einzutreten.
Mit dem bilateralen Weg würden wir uns schrittweise ebenfalls an das EWR-Niveau herantasten. Aber es kommt mir so vor, als ob wir einen Volkswagen in seinen Einzelteilen kaufen, ohne dabei die Garantie zu haben, dass er überhaupt einmal läuft; darüber hinaus wäre er erst noch viel teurer als ein ganzer Wagen. Im Übrigen haben wir beim Bilateralismus keinerlei Mitwirkungsrechte bei der Weiterentwicklung des Rechtsbestandes der EU. Trotzdem kommt immer wieder der Einwand der fehlenden Mitwirkungsrechte bei einem EWR-Beitritt. Selbstverständlich bestehen die volle Mitwirkung und volle Mitentscheidung nur bei einem Vollbeitritt zur EU. Bei der Weiterentwicklung des Acquis communautaire haben wir aber beim EWR ein Mitspracherecht, das so genannte "decision shaping" mit einer Opting-out-Möglichkeit. Wir müssen also nicht automatisch jedes neue EU-Recht mit übernehmen. Der Bilateralismus bietet demgegenüber keinerlei Mitwirkungsrechte. Es besteht zwar auch keine Verpflichtung zur Übernahme des Acquis communautaire, aber de facto der Zwang zum autonomen Nachvollzug des EU-Rechtsbestandes, des Gemeinschaftsrechtes.
Wie sieht die Rechtslage für den nachträglichen Beitritt zum EWR aus? Auch hierin bestehen in der Öffentlichkeit Unklarheiten. Artikel 128 Absatz 1 des EWR-Vertrages hält aber fest, dass die Schweiz beantragen kann, Vertragspartei des Abkommens zu werden. Wir haben also jederzeit das Recht, den Antrag zu stellen, um mitzumachen. Das ist ausdrücklich, unter Nennung der Schweiz, im EWR-Vertrag festgehalten. Die Erfahrungen der drei Efta-Staaten, die der EU nicht beigetreten sind - Norwegen, Island und Liechtenstein - sind positiv. Der Nachteil des fehlenden Mitentscheidungsrechtes wird als nicht gravierend eingestuft. Im Übrigen würden die Interessen der Schweiz und der übrigen Efta-Länder nur wenig kollidieren, der Beitritt der Schweiz zum EWR würde de facto einem bilateralen Globalabkommen gleichkommen.
Wir haben den Bundesrat verschiedentlich dazu aufgefordert, den EWR II als Option gleichwertig wie den bilateralen Weg und den Beitritt zur EU zu evaluieren. Der EWR ist im Aussenpolitischen Bericht 2000 auf Seite 318 nun wieder mit ganzen zwölf dürren Zeilen vertreten. Ein Arbeitskreis, bestehend aus Parlamentsmitgliedern und Wirtschaftsvertretern, hat sich deshalb entschlossen, eine wissenschaftliche Studie erstellen zu lassen, mit welcher die Option EWR näher untersucht wird und die Vor- und Nachteile des EWR-Beitrittes durchleuchtet werden. Diese Studie befindet sich in der Schlussphase. Nach ihrem Erscheinen werden wir dafür sorgen, dass sich die Diskussion über einen allfälligen EWR-Beitritt wieder intensiviert.