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Theiler Georges · Ständerat · 2012-06-12

Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-12

Wortprotokoll

Frau Leutenegger Oberholzer verlangt in ihrer parlamentarischen Initiative die Einführung einer obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Erdbebenschäden mit landesweit einheitlichen Prämien. Falls notwendig, meint sie, seien dafür auch verfassungsmässige Grundlagen zu schaffen. Damit ist schon zum Ausdruck gebracht, dass in diesem Punkt Meinungsdifferenzen bestehen.

Ihre Kommission hat diese parlamentarische Initiative diskutiert. Selbstverständlich wird zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz ein mässiges bis mittleres Erdbebenrisiko zu tragen hat und insbesondere die Kantone Basel-Stadt, Baselland sowie Wallis speziell gefährdet sind. Es gibt einzelne Kantone wie den Kanton Zürich, die bereits eine Versicherungslösung kennen. Zudem stellen die privaten Versicherer 200 Millionen Franken für eine freiwillige Entschädigung in einem Erdbebenfall zur Verfügung. Man ist sich im Klaren, dass diese Summe bei einem grossen Fall natürlich nie und nimmer ausreichen würde.

Die nationalrätliche Kommission, unsere Schwesterkommission, hat dieser parlamentarischen Initiative mit 15 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben; der Nationalrat hat ihr dann aber mit 84 zu 76 Stimmen Folge gegeben. Das ist auch der Grund, weshalb wir das Geschäft hier diskutieren.

Es gibt selbstverständlich auch Gründe gegen eine solche Versicherung. Zum einen kann man anfügen, dass ein solches Ereignis, wenn es wirklich ein Grossereignis ist, natürlich eine gewisse Solidarität in diesem Land hervorrufen müsste und auch hervorrufen würde; davon bin ich persönlich sehr überzeugt. Zum anderen: Wenn wir sämtliche Risiken, die wir irgendwo tragen, mit Versicherungen abdecken müssten, würde das irgendwo auch einmal zu einem gewaltigen Volumen an Mitteln, die dafür bereitgestellt werden müssten.

Wenn Sie das mit Versicherungen bei Kernkraftwerken vergleichen, dann sehen Sie, dass wir dort auch nur bis zu einer bestimmten Limite eine Deckung bieten können, weil das sonst gar nicht mehr bezahlbar wäre.

Es geht aber jetzt bei dieser parlamentarischen Initiative nicht nur um inhaltliche Fragen, sondern auch um die wesentliche Frage des Vorgehens. Sie wissen, dass unser Ratskollege Fournier bereits eine Motion eingereicht hat. Diese Motion 11.3511 zugunsten einer solchen obligatorischen Erdbebenversicherung ist in beiden Räten angenommen worden. Der Bundesrat wollte sie nicht entgegennehmen, sie wurde dann gegen seinen Willen angenommen. Nun ist man mit den Sachverständigen vonseiten des Bundesrates daran, diese Motion umzusetzen. Man ist natürlich auf grosse Schwierigkeiten gestossen. Der Hauseigentümerverband ist in dieser Frage nicht einig. Er ist eigentlich dagegen, dass man eine solche Versicherung obligatorisch erklärt, und die Frage der Verfassungsmässigkeit, ich habe es angetönt, ist ebenfalls noch offen.

Jetzt ist es aber irgendwie unlogisch, dass wir parallel zu dieser Motion, zu der ja bereits Abklärungen des Bundesrates laufen, hier noch eine parlamentarische Initiative auf den Weg schicken. Ich begreife eigentlich auch das Büro nicht ganz, dass es solche parlamentarischen Initiativen überhaupt traktandiert und entgegennimmt, wenn entsprechende Anstrengungen bereits laufen.

Ich kann Ihnen jetzt als Kommissionssprecher nicht sagen, welche Gründe die Mehrheit der Kommission dazu bewegt haben, der parlamentarischen Initiative klar keine Folge zu geben, ob es die Vorgehensfragen oder die inhaltlichen Fragen waren. Das muss ich offenlassen. Es haben sich aber relativ wenige gegen den Inhalt gewehrt.

Per Saldo beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.