Jenny This · Ständerat · 2012-06-12
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-12
Wortprotokoll
Ich werde gleich zu Ziffer 1 Artikel 101 wie auch zu Ziffer 2 Artikel 59 sprechen. Ich möchte Sie bitten, meinem Kompromissantrag zu einer Altersgrenze von 14 Jahren zuzustimmen. Das würde dann heissen: Es tritt keine Verjährung ein, wenn die Tat an Kindern unter 14 Jahren begangen wurde. Es wurde angesprochen, dass sich die Experten nicht ganz einig sind, wann die Pubertät anfängt und wann sie aufhört. Immerhin hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung die Altersgrenze von 10 auf 12 Jahre angehoben. Also war der Bundesrat offensichtlich ursprünglich gar der Meinung, eine Altersgrenze von 10 Jahren würde genügen. Nach meiner unmassgeblichen Meinung darf es aber keine Rolle spielen, ob das Opfer nun 12, 14 oder gar 16 Jahre alt ist.
Das Volk hat am 30. November 2008 Ja dazu gesagt, dass sexuelle und pornografische Straftaten an Kindern nicht verjähren sollen. Damit waren nicht nur Kinder bis 10 oder 12 Jahre gemeint - überhaupt nicht -; darüber haben wir mit Opferfamilien und mit den Initianten gesprochen. Diese Initiative haben Leute aus Opferfamilien gestartet, weil sie mit der bestehenden Politik nicht einverstanden waren und weil wir nicht gehandelt haben. Eine Altersgrenze von 14 Jahren ist für sie aber das absolute Minimum für die Umsetzung dieser Initiative. Deshalb möchte ich Sie bitten, gerade auch im Namen dieser Familien, diesem Antrag zuzustimmen. Eigentlich wäre ja eine Altersgrenze von 16 Jahren für die Umsetzung dieser Initiative gerechtfertigt.
Im Dezember letzten Jahres wurde wieder ein schockierender Fall bekannt: Ein Trainer der Nationalmannschaft, Präsident des Schwimmclubs Bellinzona, hatte Sex mit mindestens zwanzig Knaben. Er hat zugegeben, die Buben in den Siebzigerjahren missbraucht zu haben. Die Opfer waren alle 12 bis 16 Jahre alt. Die Taten sind heute verjährt. Die Frage stellt sich: Wollen wir das? Ist das in unserem Sinne? Wir müssen uns auch in die Situation der Opfer versetzen. Unter 14 Jahren ist man wirklich noch ein Kind; ein Mädchen mit 13 Jahren vielleicht nicht mehr, aber schauen Sie Buben mit 13 Jahren an - das sind doch noch Kinder. Für solche Opfer soll es genauso gut möglich sein, ihre Peiniger anzuzeigen, wie für die Opfer unter 12 Jahren.
Ich möchte Sie deshalb bitten, meinem Kompromissantrag zu einer Altersgrenze von 14 Jahren zuzustimmen. Wen haben wir denn zu schützen? Wer solche Taten begeht, den haben wir doch nicht zu schützen. Ich spreche hier im Interesse dieser Opferfamilien.