Fetz Anita · Ständerat · 2012-06-13
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat aus den Erfahrungen mit Lehman und Madoff gelernt und die Pflichten des Vertreters ausländischer kollektiver Kapitalanlagen ergänzt. Die Mehrheit will jetzt diese Schutzbestimmungen für die Anleger wieder ersatzlos streichen, so, wie sie das, glaube ich, in ungefähr acht Artikeln bis jetzt bereits getan hat.
Man hat in den obenerwähnten Fällen feststellen müssen, dass plötzlich kein Vertreter und keine Ansprechperson mehr vorhanden waren und sich niemand mehr gegenüber den geprellten Anlegern verantwortlich gefühlt hat. Mit der Erweiterung der Pflichten des Vertreters durch Einführung einer bescheidenen Kontrollaufgabe soll der Anlegerschutz vergrössert werden - ein bisschen! Die Wahrnehmung dieser Pflicht durch den Vertreter erlaubt es, von einer Genehmigung der ausländischen kollektiven Kapitalanlagen, welche in oder von der Schweiz aus ausschliesslich an qualifizierte Anleger vertrieben werden, abzusehen und den Schutz der nichtqualifizierten Anleger zu vergrössern. Die nichtqualifizierten Anleger sind eben die privaten.
Diese Vertreterpflichten wurden nach der Vernehmlassung bereits erheblich - erheblich! - reduziert. Der Mehrheitssprecher hat es gesagt. Es besteht keine Sicherungspflicht mehr, sondern lediglich eine Kontroll- und Informationspflicht. Mit dieser Meldepflicht an die Anleger und die Finma hat der Vertreter die Alarmglocken zu läuten. Die Finma ist aber darauf angewiesen, dass sie von jemandem informiert wird, der nahe an den Produkten ist, weil sie diese ausländischen kollektiven Kapitalanlagen nicht beaufsichtigt, sondern nur genehmigt. Sie muss sonst die Katze im Sack genehmigen.
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