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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-13

Wortprotokoll

Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision dieses Artikels 73 Absatz 2 darf die Aufbewahrung des Fondsvermögens nur noch an beaufsichtigte Dritt- und Sammelverwahrer delegiert werden, und es muss zudem im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegen. Die übertragende Depotbank muss ferner überwachen, dass der beauftragte Drittverwahrer seine Aufgaben effektiv erfüllt; das ist unser Vorschlag, und das ist, Herr Ständerat Föhn, eine vernünftige Lösung. Die Haftung der übertragenden Depotbank richtet sich neu nach den allgemeinen Haftungsregeln, das sehen wir so vor. Damit wird natürlich der Anlegerschutz gestärkt - das wollen wir ja alle, zumindest habe ich hier drin nichts anderes gehört. Die Zielsetzung der schweizerischen Gesetzgebung entspricht gemäss unserem Vorschlag der europäischen Regulierung. Die Haftung der Depotbank wird den weit schärferen Anforderungen der AIFMD, welche beinahe eine Kausalhaftung hat - das hat Herr Ständerat Graber erwähnt -, angenähert, ohne diese ganz zu übernehmen und ohne darüber hinauszugehen.

Wir haben Ihnen, rechtzeitig nach der letzten Kommissionssitzung, einen Bericht gemacht - man kann das ja nicht einfach in einer Stunde hinschreiben - und aufgezeigt, dass Sie die Äquivalenz nicht gewährleisten, wenn Sie diese Regelung gemäss Mehrheitsantrag übernehmen. Ich habe mich bei den anderen Bestimmungen nicht sehr gewehrt, weil ich die Mehrheiten ja kenne. Aber wenn Sie hier so weit gehen und diese Bestimmung im Sinne der Mehrheit annehmen, dann müssen Sie sich ernsthaft die Frage stellen, ob Sie wirklich Mitte 2013 einen Marktzutritt haben wollen oder nicht.

Für die Grossen spielt es keine Rolle, Frau Ständerätin Fetz hat es gesagt, aber für diejenigen, die keine Betriebsstätte, keine Zweigniederlassung haben, für die spielt es eine Rolle. Es ist eine Kardinalfrage: Wollen Sie das? Wollen Sie die Grossen begünstigen, oder wollen Sie diesen Marktzugang allgemein ermöglichen? Ich meine, man sollte Letzteres machen. Gestützt auf den Bericht, den wir Ihnen zugeleitet haben, können wir das heute auch entscheiden.

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