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Graber Konrad · Ständerat · 2012-06-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13

Wortprotokoll

Die Anforderungen an Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit haben sich seit Inkrafttreten des Kollektivanlagengesetzes im Jahre 2007 stark verändert. Mit dieser Vorlage sollen die Lücken geschlossen und der Anlegerschutz und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.

Das Kollektivanlagengesetz vermag den heutigen Anforderungen an Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit nicht mehr zu genügen. Die Bereiche der Verwaltung, Verwahrung und des Vertriebs weisen zudem Regulierungslücken auf, und zwar etwa folgende:

Es ist internationaler Standard, die Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen einer staatlichen Aufsicht zu unterstellen. Im Gegensatz zu diesem Standard werden in der Schweiz indes nur die Vermögensverwalter von schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen einer Aufsicht unterstellt.

Die Vorschriften bezüglich Verwahrung der kollektiven Kapitalanlagen sind rudimentär und entsprechen nicht den gegenwärtigen internationalen Standards.

Der Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte Anlegerinnen und Anleger in oder von der Schweiz aus ist nicht reguliert.

Auf internationaler Ebene werden die gesetzlichen Anforderungen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen massiv verschärft und Lücken geschlossen. In der EU ist dies schon geschehen. Insbesondere zu erwähnen ist die im Juli 2011 in Kraft getretene EU-Richtlinie für Verwalter alternativer kollektiver Kapitalanlagen, die sogenannte AIFMD. Es handelt sich in der EU um die erste Regulierung, die nach der Krise erfolgte, und sie ist deshalb für die weiteren Anpassungen international betrachtet wegweisend.

Mit der Vorlage sollen im Wesentlichen folgende Ziele erreicht werden: [PAGE 543]

1. Erhalt von Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Vermögensverwaltung.

2. Verbesserung des Schutzes der Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz.

Die Kommission hat sich in zwei Sitzungen eingehend mit dieser Vorlage beschäftigt. In einer ersten Sitzung wurden Vertreter der Finma, der Schweizerischen Bankiervereinigung und der Swiss Funds Association angehört. Vonseiten der Bankiervereinigung und der Swiss Funds Association haben wir zahlreiche Vorschläge bzw. Antragswünsche erhalten. Diese wurden von mehreren Kollegen in der Kommission übernommen und vor der zweiten Sitzung der Verwaltung zur Stellungnahme unterbreitet. Die Antworten der Verwaltung haben dann dazu geführt, dass gewisse Anträge zurückgezogen, andere modifiziert und eine dritte Gruppe von Anträgen aufrechterhalten worden sind. Statistisch gesehen beschäftigte sich die Kommission mit insgesamt 36 Anträgen; davon wurden 13 im Rahmen der Debatte zurückgezogen, und 9 wurden in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, die uns stark unterstützt hat, modifiziert. Die Vorlage ist also das Resultat eines Abwägens zwischen verschiedenen Interessen. Es geht um Fragen des Marktzugangs, des Anlegerschutzes, der Wettbewerbsfähigkeit, des Schutzes des Finanzplatzes, der Interessen der einzelnen Institute usw. In diesem Spannungsfeld bewegte sich die Kommission dann auch bei der Behandlung einzelner Anträge.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Anpassungen des bundesrätlichen Entwurfes kommen der Branche entgegen. Die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes ist insgesamt stark gewichtet worden; auf der anderen Seite sind beim Anlegerschutz gewisse Abstriche in Kauf genommen worden.

Dieses Gesetz soll bereits auf den 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt werden, weil wir ansonsten Probleme mit der EU-Regulierung haben würden, was für die Branche die schlechteste aller Lösungen, aller Varianten wäre. Obschon das Kollektivanlagengesetz bis im Juli 2013 in Kraft gesetzt werden muss, obschon es also noch ein Jahr dauert, muss man sich bewusst sein, dass es noch Bewilligungsverfahren braucht. So müssen von der Finma noch Bewilligungen erteilt werden. Es ist deshalb wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen so rasch als möglich vorliegen, damit diese Bewilligungen erteilt werden können.

Ihre Kommission ist ohne Gegenstimme auf den Gesetzentwurf eingetreten. In der Folge ist ein Rückweisungsantrag gestellt worden, der nach erfolgter Diskussion aber zurückgezogen worden ist. Ich verzichte darauf, in der Eintretensdebatte noch länger zu sprechen. Wie gesagt: Eintreten war in der Kommission unbestritten. Wir sollten uns in der Folge dann vor allem mit den diversen Detailanträgen beschäftigen. Meine Hoffnung ist es, dass unsere Ratsdebatte nicht zu einer weiteren Kommissionssitzung verkommt.