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Fetz Anita · Ständerat · 2012-06-13

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Die Banken- und Anlagewelt mit ihren komplizierten und zum Teil intransparenten Anlageprodukten ist für die meisten Leute ein Buch mit sieben Siegeln. Nicht einmal die Branchenvertreter haben und hatten den Durchblick; das haben die Skandale der letzten Jahre deutlich gezeigt. Ich erinnere an die internationale Madoff-Affäre und an die fragwürdigen Geschäftspraktiken einer Grossbank beim Verkauf von sogenannt todsicheren Lehman-Papieren an Kleinsparer.

Wichtig ist deshalb bei der Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Fondsbranche, aber sogar noch wichtiger sind der Anlegerschutz und der Marktzugang zum europäischen Anlagegeschäft. Die EU hat rasch aus der Finanzkrise gelernt und in ihrer AIFM-Richtlinie strengere Richtlinien für den Anlegerschutz erlassen.

Der Bundesrat legt nun mit seiner Teilrevision eine sehr moderate Umsetzung der Richtlinien vor, um der Branche den Zugang zum europäischen Markt zu gewährleisten. Offen gesagt, hätte ich mir, gerade was den Anlegerschutz betrifft, weit strengere Vorgaben gewünscht. Doch leider will die Mehrheit der WAK die Vorschriften zum Schutz von Anlegern derart stark verwässern, dass wir die moderate Version des Bundesrates - übrigens ziemlich alleine - unterstützen müssen. Es war schon eindrücklich zu erleben, mit welch geballter Ladung die Branche ihre einseitigen Interessen durchgesetzt hat - dies notabene bei einer Botschaft, bei der bereits nach der Vernehmlassung viele Regeln des Anlegerschutzes zugunsten der Brancheninteressen aufgeweicht worden sind.

Drei Kernpunkte, die in dieser Teilrevision angegangen werden, sind für einen anständigen Anlegerschutz zentral:

1. Sämtliche Vermögensverwalter, also in- und ausländische, sollen einer staatlichen Aufsicht unterstellt werden. Nur das garantiert, dass die Schweiz nicht zur Drehscheibe von schwarzen Schafen im Assetmanagement wird, die bei uns die staatlichen Regulierungen ihrer Heimatländer umgehen. Die Schweiz darf keine Regulierungsoase für ausländische Vermögensverwalter werden, sonst wird es nicht lange gehen, bis wir wieder auf einer grauen oder schwarzen Liste landen.

2. Ein weiterer Kernpunkt ist, dass vor allem nichtprofessionelle Anleger den höchsten Schutz brauchen. Aber auch professionelle Anlegerinnen müssen kontrolliert werden, verwalten sie doch das hundertfache Milliardenvermögen unserer Bevölkerung in den Pensionskassen. Die Anträge der Mehrheit gehen aber genau in die umgekehrte Richtung: Dort wird der Anlegerschutz systematisch zugunsten der Brancheninteressen durchlöchert.

3. Ganz zentral ist zudem, dass die Depotbank haften muss, wenn sie Fondsverwaltungen auslagert. Das müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber nicht einmal in dieser Frage will die Mehrheit der WAK die Anleger schützen. Damit öffnet sie Tür und Tor für neue Reputationsrisiken für den Schweizer Finanzmarkt. Das fördert weder die Standortattraktivität, noch schützt es Arbeitsplätze.

Ich weiss, dass diese Vorlage hochkompliziert ist. Dennoch sollten Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die nicht in der Kommission waren, Ihren Anspruch aufrechterhalten, den Sie vorgestern bei der Abstimmungsdebatte selbst aufgestellt haben, nämlich nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, und zwar für das Gemeinwohl und nicht für Partikularinteressen. Weil die Sache so kompliziert ist, gebe ich Ihnen eine einfache Hilfsfrage mit, um zu beurteilen, ob ein Antrag die Anlegerinteressen eher schützt oder eher nicht schützt. Jedes Mal können Sie sich Folgendes fragen: Bringt dieser Antrag den besseren Schutz für die Anleger oder eben nicht? In der Regel ist es der Entwurf des Bundesrates, der die Anleger besser schützt.

Deshalb bitte ich Sie, dann auch bei der aufwendigen Detailberatung dem Bundesrat zu folgen. Man hätte das auch einfach machen können, weil die Vorlage des Bundesrates überzeugt; man hätte nicht x Anträge stellen müssen.