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Bischof Pirmin · Ständerat · 2012-06-13

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13

Wortprotokoll

Vielleicht will ja dieses Gesetz etwas Unmögliches. Es will zwei Dinge unter einen Hut bringen, die schwer unter einen Hut zu bringen sind: einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Fondsbranche sicherstellen und stärken und andererseits die Anlegerinnen und Anleger schützen. Passt das zusammen, oder passt das nicht zusammen? Das Gesetz ist ja nicht neu; wir revidieren jetzt ein Gesetz von 2006, und es wird nicht die letzte Revision sein. Ich will die beiden Anliegen, die weit auseinanderstehen, kurz skizzieren.

Zur Wettbewerbsfähigkeit: Ich hatte vor vier Wochen in Singapur die Gelegenheit, mit Vertretern der dortigen Aufsichtsbehörde und der Finanzbranche Gespräche zu führen. Bei dieser Gelegenheit ist mir aufgefallen, dass sich die Finanzmarktaufsichtsbehörde in Singapur ausgeprägt auch als Marketingunternehmen für die dortige Finanzbranche versteht. Dort sind die Notenbank, die Aufsichtsbehörde und ein guter Teil des Finanzdepartementes in einer Institution vereint. Das wirkt nach aussen ausserordentlich stark, lässt aber auch den Eindruck aufkommen, dass die Aufsichtsfähigkeit dann darunter leidet. Wir haben umgekehrt zur Kenntnis genommen, dass die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde dort einen gewissen Respekt geniesst, weil eine gewisse Distanz zur Branche vorhanden ist. Es ist eine schwierige Gratwanderung. Die Finma hat sich in der Schweiz, auch unter dem Eindruck der Finanzkrise, verständlicherweise von der Branche wegbewegt. Sie muss wahrscheinlich aufpassen, dass sie immer noch eine Finanzmarktaufsichtsbehörde im Interesse dieses Landes und eben auch einer grossen Arbeitgebergruppe in diesem Lande bleibt und auch für die Branche arbeitet.

Wettbewerbsfähigkeit erhalten ist schwierig, weil sich der Wettbewerb dauernd ändert, in den letzten Jahren speziell in der Finanzbranche. Die heutige Revision machen wir unter dem Blickwinkel der Wettbewerbsfähigkeit eigentlich nicht freiwillig, sondern unter dem Druck der Europäischen Union. Die Europäische Union hat massiv verschärfte Anlegerschutz-Richtlinien erlassen, und die Schweiz hat die Möglichkeit, sich da anzupassen oder nicht. Eine echte Wahl hat die Schweiz nicht. Es geht um die sogenannte Äquivalenz: Entweder ist die schweizerische Branche weiterhin auf dem europäischen Markt zugelassen, oder sie ist es nicht. Das heisst ironischerweise, dass wir den Zugang zum europäischen Markt gefährden, wenn wir heute zu liberal legiferieren.

Wenn wir also die Wettbewerbsfähigkeit erhalten wollen, müssen wir sehr vorsichtig und sachte eine Regulierung treffen, die für die EU-Gesetzgebung erträglich ist. Wir sollten aber da auch nicht überschiessen. Mehr als den europäischen Standard müssen wir nicht erfüllen, diesem sollten wir aber entsprechen. Hier sollten wir auch immer im Auge behalten, dass es in der Schweiz, wenn wir von der Finanzbranche reden, nicht nur die Grossbanken gibt, sondern eine ganze Reihe von kleinen Anbieterinnen und Anbietern im Bereiche der Vermögensverwaltung. Ihre Interessen im Auge zu behalten ist gleich wichtig wie jene der grossen schweizerischen Institute.

Kollege Schmid hat vorhin zu Recht angeführt, dass Wettbewerbsprobleme entstehen können, wenn wir unsere Branche zu stark regulieren, und hat sich hier auf die Finanzpresse berufen. Man kann es aber auch umgekehrt ansehen. Die "Financial Times" hat am 2. April einen Artikel über die neue europäische AIFM-Richtlinie geschrieben. Dort schreibt die gleiche "Financial Times", dass Befürchtungen bestehen, dass der ganze europäische Finanzmarkt gegenüber den Ausser-EU-Märkten benachteiligt würde, und insbesondere befürchtet jetzt die englische Finanzpresse, dass London, Dublin und Luxemburg durch die scharfe EU-Regulierung gegenüber den anderen Ländern benachteiligt würden.

Wir befinden uns in einer ähnlichen Situation wie die Europäer. In diesem Gleichgewicht die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten ist gar nicht so einfach. Wettbewerbsfähigkeit ist nur die eine Seite dieses Kollektivanlagengesetzes; die andere Seite ist, wie gesagt, der Anlegerschutz. Nach dem Zusammenbruch der Bank Kaupthing, nach dem Madoff-Betrugsfall und nach der Lehman-Pleite, die wir alle miterlebt haben - bei dieser Gelegenheit haben auch schweizerische Anlegerinnen und Anleger viel Geld verloren -, muss es ein verstärktes Anliegen sein, den Anlegerschutz sicherzustellen.

Die Mehrheit der Kommission hat sich für eine Variante entschieden, die das Schwergewicht auf die schweizerische Anlegerin und den schweizerischen Anleger setzt und nicht auf den weltweiten Anleger und Konsumenten. Das ist die gleiche Blickrichtung, die die europäische Gesetzgebung hat. Die europäische Gesetzgebung bevorzugt den EU-Konsumenten, die EU-Konsumentin, nicht aber aussenstehende Anleger. Diese Sichtweise ist meines Erachtens richtig. Richtig ist auch beim Anlegerschutz, dass wir zwischen der Normalanlegerin und dem Normalanleger in der Schweiz, wenn es diese denn gibt, und dem sogenannten qualifizierten Anleger unterscheiden. Es ist ja schon so: Wenn eine grosse Pensionskasse Geld anlegt, dann ist sie nicht gleich zu behandeln wie die Kleinanlegerin, die über kein entsprechendes Fachwissen und keine entsprechenden Stäbe verfügt. Das Gesetz versucht auch hier, diese Unterscheidung zu machen: den Schutz der kleinen Anlegerinnen vollumfänglich zu gewährleisten und bei den sogenannten qualifizierten Anlegerinnen eher auf die freie Entscheidungsfähigkeit und die Beratung durch diese Institutionen abzustellen. Genaueres wird diesbezüglich im Finanzdienstleistungsgesetz geregelt werden müssen. Wir stossen mit der Gesetzgebung, mit diesem Gesetz hier - das haben Sie in den [PAGE 546] letzten Tagen und Wochen gespürt - an eine Grenze des Milizparlamentes. Wir sind in einem technisch derart schwierigen und komplizierten Bereich, dass man sich fragen kann, was bezüglich Detaillierungsgrad auf Gesetzgebungsebene hier noch machbar ist und was nicht.

Die Kommission hat es sich nicht einfach gemacht. Sie hat die Detailberatung sehr einlässlich geführt und sich auch von mehreren Seiten beraten lassen. Ich bin der Überzeugung, dass die Mehrheitsanträge, die Sie heute auf dem Tisch haben, für dieses Land vertretbar sind.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.