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Germann Hannes · Ständerat · 2012-06-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13

Wortprotokoll

Ich kann nahtlos an das Votum von Herrn Kollege Zanetti anschliessen und Sie zum Gegenteil auffordern: Treten Sie auf die Vorlage ein - darin gehen wir einig -, und folgen Sie den Beschlüssen der Mehrheit.

Wir haben uns das gut überlegt und eine Balance gefunden zwischen dem Zugang zum EU-Markt, den es sicherzustellen gilt, dem Anlegerschutz, etwas ganz Wichtigem, und dem Fondsstandort Schweiz. Kollege Schmid hat es mit einer Analyse des Fondsstandorts Schweiz auf den Punkt gebracht. Wir haben das Kollektivanlagengesetz im Jahr 2006 gemacht, um gewisse Fonds wieder in die Schweiz zurückzuholen. Nun wissen wir, dass der Erfolg relativ mässig war. Jetzt geht die EU hin und verschärft ihre Regeln massiv.

Von Kollege Bischof sind die Stichworte Kaupthing, Madoff und Lehman Brothers gefallen. Ja, ich frage Sie, was die schweizerische Gesetzgebung anders hätte machen können, um diese Fälle zu verhindern. Madoff ist etwas vom Beispielhaftesten. Da kann ein hochgeachteter, hochgejubelter Anleger zwanzig Jahre lang seine Kapriolen machen und ein Schneeballsystem betreiben, und obwohl er der strengen US-amerikanischen Aufsicht unterliegt, merkt niemand etwas.

Durch die Bündelung der Produkte fliessen immer auch toxische Anlagen in gewisse Fonds. Dieses Risiko wird man, wenn man Gewinn machen will, nie ganz ausschliessen können. Aber man sollte vielleicht etwas weniger auf Überregulierungen und wieder etwas mehr auf den gesunden Menschenverstand vertrauen. Es gibt einfach Dinge, bei denen man spüren muss, dass etwas nicht stimmen kann.

Nun meine ich aber, dass die Mehrheit sehr wohl überlegt hat: Schränken wir den Zutritt zum europäischen Markt mit dieser Vorlage ein oder nicht? Wir meinen: nein. Es ist ein gangbarer Kompromiss. Entscheidend ist für uns aber auch, dass der Schweizer Vermögensverwaltungsplatz eben nicht nur seine Qualität halten kann, sondern auch seine Wettbewerbsfähigkeit. Darum war es uns wichtig, die Teilrevision auf das Notwendige zu beschränken; es war uns wichtig, dass die Erleichterungen im europäischen Raum voll ausgeschöpft werden wie etwa das Regime light für Verwalter mit geringen Fondsvermögen, die keine Anteile in der EU bzw. im EWR-Raum vertreiben wollen. Es gehört der Ausschluss von Holdinggesellschaften und Family-Office-Vehikeln dazu, wie dies in der einschlägigen AIFM-Richtlinie der EU vorgesehen ist. Schliesslich gehört auch die gleiche Differenzierung der Kundenkategorien wie in der EU dazu, also mit drei Unterteilungen statt nur zwei Kategorien von Kunden.

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Weiter gehende Regelungen brauchen wir aber nicht. Wir sollten auch nicht Ausnahmeregelungen anderer Länder zum Massstab nehmen. Es ist aber auch wichtig, dass wir keinen Swiss Finish daraufsetzen, sonst passiert das, was Herr Kollege Schmid gesagt hat: Statt dass der Vermögensverwaltungsplatz oder der Fondsplatz Schweiz gestärkt wird, wird er weiter geschwächt. Wir haben diese Fonds an Luxemburg verloren. Vielleicht bekommen wir einige zurück, wenn wir es jetzt etwas schlauer als die EU machen und wegen dieser unsäglichen Vorkommnisse an den internationalen Finanzmärkten nicht überschiessen. Niemand in diesem Land kann uns zwingen, die gleichen Fehler wie die EU zu machen.

Es geht aber beim Anlegerschutz auch darum, dass man eine vernünftige Balance wahrt. Das Streichen der Vermögensverwaltungskundschaft aus dem Katalog der qualifizierten Anleger im Kollektivanlagengesetz könnte für den Anlegerschutz kontraproduktiv sein, weil man dann dieser Kundschaft just den Zugang zu streng regulierten schweizerischen Fonds für qualifizierte Anleger verwehren würde. Unregulierte Produkte aus dem Ausland könnten aber trotzdem ins Depot gelangen. Ich frage Sie: Ist das besser?

Wir sollten meines Erachtens den Anlegerschutz nicht so weit treiben, dass er letztlich für die Schweizer Anlagekundschaft kontraproduktiv ist. In diesem Spannungsfeld haben wir nach bestem Wissen und Gewissen massvolle Anpassungen vorgenommen. Ich glaube auch, dass der Bundesrat kein Interesse daran haben kann, dass der Standort Schweiz geschwächt wird und dass weitere hochqualifizierte Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden müssen.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Eintreten und in der Detailberatung jeweils um Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.