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Stadler Markus · Ständerat · 2012-06-13

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Es ist zu begrüssen, dass wir diese Differenzierung vornehmen und die qualifizierten Anlegerinnen und Anleger weniger schützen als die anderen; darauf ist hingewiesen worden. Weiter begrüsse ich, dass wir die schweizerische Gesetzgebung so gestalten, dass Anforderungen gestellt werden, die internationalen Standards entsprechen. Die Kommission hat zum Beispiel in Artikel 18 Absatz 2 solche Korrekturen vorgenommen.

Es stellen sich dabei aber verschiedene Fragen, von denen ich Ihnen, Frau Bundespräsidentin, zwei stellen möchte:

1. Gibt es überhaupt einen allgemein anerkannten internationalen Standard in dieser Hinsicht? Ist überhaupt zu erwarten, dass jemals eine konsolidierte Überwachung gemäss Artikel 18 Absatz 2 angeordnet werden kann, oder ist das ein theoretisches Konstrukt?

2. Ist es so, dass die Schweizer Fondsregulierung deutlich unter dem internationalen Standard liegt, siehe zum Beispiel Artikel 18a Absatz 3, wo es um die Auflistung der Tätigkeiten geht, die ein Vermögensverwalter neben der Vermögensverwaltung von Fonds auch noch erbringen kann?

Ich danke für die Beantwortung dieser Fragen und bin für Eintreten.