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Schmid Martin · Ständerat · 2012-06-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte darlegen, weshalb vermutlich auch die Verwaltung letztlich zu diesem Kompromiss Ja gesagt hat. Niemand behauptet, dass Privatpersonen, welche die Verwaltung ihres Vermögens aus freien Stücken ihrer Bank anvertrauen, dadurch zu Finanzprofis werden.

Wir müssen aber auch schon die heutige Regelung beachten: Das Kollektivanlagengesetz darf sie nach geltendem Recht als qualifizierte Anleger behandeln, weil sie - das erscheint mir sehr wichtig - durch den Vermögensverwaltungsvertrag inklusive der von ihnen erteilten Weisungen und der darauf beruhenden Haftung des Beauftragten geschützt sind, das heisst, dass die Auftragsausführung getreu und sorgfältig erfolgt. Dort ist eine Haftungsgrundlage für den Kunden vorhanden; der Vermögensverwaltungsvertrag begründet diese. Zudem legen die von der Finma anerkannten Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge bei Banken fest, welche Arten von Produkten überhaupt in die Kundendepots gelegt werden dürfen. Hier wird also ein Schutzwall aufgebaut.

Es gilt aber, auch noch einen anderen Aspekt zu beachten: Nur dank des Status als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes können diese Kundinnen und Kunden heute dann auch in kostengünstige und dank ihrer Grösse effiziente schweizerische Fonds für qualifizierte Anleger investieren. Das ist nämlich die Grundbedingung dafür, dass man überhaupt in diese Produkte, die vielfach nur Institutionellen vorbehalten sind, investieren kann. Wenn man die Marktbereiche anschaut, dann wird man feststellen, dass gerade diese Produkte teilweise deutlich günstiger sind als diejenigen Fonds, die Retailkunden angeboten werden.

Mein Fazit ist folgendes: Würde man die Vermögensverwaltungskundschaft aus dem Kollektivanlagengesetz, aus dem Katalog der qualifizierten Anleger streichen, wäre dies meines Erachtens auch in Bezug auf den Anlegerschutz kontraproduktiv. Damit würde man ihr den Zugang zu schweizerischen, streng regulierten Fonds für qualifizierte Anleger verwehren.

Man muss auch noch darauf hinweisen, dass dann umgekehrt unregulierte Produkte aus dem Ausland trotz dieser Streichung weiterhin in diese Depots gelegt werden könnten. Ich bin überzeugt, dass gerade diese Argumente die Verwaltung und den Bundesrat dazu bewogen haben, zu diesem Kompromiss, der Ihnen jetzt von der Kommission unterbreitet wird, Ja zu sagen.