Bieri Peter · Ständerat · 2012-06-13
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13
Wortprotokoll
Zuerst zum Bundesamt für Landwirtschaft (BLW): Die Rechnung des BLW entsprach in weiten Teilen dem Voranschlag. Einem Aufwand von 3,5 Milliarden Franken stehen Einnahmen von 0,2 Milliarden Franken gegenüber. Berücksichtigt man die Ausgabengrösse, so ergibt sich hier eine eigentliche Punktlandung mit einer Abweichung im Saldoergebnis von weniger als 2 Prozent. Das leicht bessere Ergebnis ergab sich zur Hauptsache durch Mehreinnahmen bei der Versteigerung von Importmengen, und dort zur Hauptsache beim Fleisch. Sowohl die Mengen als auch die Steigerungspreise sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Gemäss Auskünften ist im Inland etwas weniger Rindfleisch produziert worden.
Die Ausgaben des Amtes setzen sich zur Hauptsache aus den drei Bereichen Produktion und Absatz, Direktzahlungen und Grundlagenverbesserung zusammen. Die Ausgaben für die Verkäsungszulagen, die im Rahmen des Budgetprozesses immer wieder zu Diskussionen Anlass gegeben haben, entsprechen dem dafür vorgesehenen Kredit. Damit konnten die 15 Rappen je Kilogramm Milch, die verkäst wurde, ausbezahlt werden. Dies war nur deshalb haushaltneutral möglich, weil bei den Investitionskrediten entsprechend gekürzt wurde. Da für die Agrarpolitik 2014-2017 vorgesehen ist, die Verkäsungszulage bei 15 Rappen pro Kilogramm verkäster Milch zu belassen, wird diese Zulage im Jahr 2013 im Landwirtschaftsbudget kompensiert werden müssen.
Bei den Direktzahlungen ist das Budget sowohl bei den allgemeinen als auch bei den ökologischen Direktzahlungen sehr genau eingehalten worden. Dies zeigt jedoch auf der anderen Seite, dass hier keine Reserven mehr vorhanden sind, die im Verlauf des Jahres via Nachtragskredite umgepolt werden können, wenn im Agrarbereich irgendwo dringender Handlungsbedarf entsteht. Mit einer Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems in der nächsten Vierjahresperiode wird es darum gehen, wiederum diese Stabilität zu erreichen.
Beim Bereich Grundlagenverbesserung gibt es zwei Instrumente. Zum einen sind es die Investitionsbeiträge zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen. Sie betrugen 2011 rund 83 Millionen Franken. Das sind die A-fonds-perdu-Beiträge, die umgehend wertberichtigt werden. Die Mittel, die zur Verfügung standen, reichten gemäss dem Bericht des Bundesrates nicht aus, um sämtlichen Gesuchen nachzukommen. Dazu kommen zum anderen neue Investitionskredite im Umfang von 13 Millionen Franken, die den Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Diese wiederum geben diese Kredite als zinslose Darlehen an die Landwirte weiter. Auch diese Kredite werden umgehend in der Rechnung des Bundes wertberichtigt, weil davon ausgegangen wird, dass diese im Umlauf bleiben. Über die Jahre ist hier ein Vermögen von 2,5 Milliarden Franken entstanden, das jedoch in der Bilanz des Bundes mit null eingestellt ist.
Bei Position 708.A4100.0001, "Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte", gibt es eine Kreditübertragung von 700 000 Franken vom vergangenen Jahr in das laufende Jahr. Es geht um eine EDV-Investition, die 2011 noch nicht zu Ende gebracht werden konnte und bei der die Rechnungen erst 2012 anfallen.
Zu Agroscope habe ich keine speziellen Bemerkungen.
Ich komme zum Bundesamt für Veterinärwesen (BVET). Hier gibt es ebenfalls eine sehr hohe Budgetgenauigkeit. Gemäss Auskunft des Direktors des BVET gerät sein Budget erst dann ins Schleudern, wenn eine Seuche auftritt und sich ausbreitet, die nicht vorhergesehen werden konnte. Dies war jedoch im vergangenen Jahr glücklicherweise nicht der Fall. Die Ausgaben sind sehr budgetgenau, die Einnahmen sind etwas über 2 Millionen Franken höher als vorgesehen, weil die Gebühren und kostenpflichtigen Verfügungen höher ausfielen. Das BVET schlägt netto in der Bundesrechnung mit einem Betrag von 43 Millionen Franken zu Buche.
Beim BVET gibt es einen Nachtragskredit von 1,2 Millionen Franken. Bekanntlich wechselt dieses Amt zu Beginn des Jahres 2013 vom EVD ins EDI. Das hat zur Folge, dass die Informatik konzeptionell umgestellt werden muss, da sie neu vom BIT betreut wird.
Beim Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe gibt es einen Nachtragskredit von 1,148 Millionen Franken. Dies wird ebenfalls mit dem Informatikaufwand begründet, der infolge des Departementswechsels notwendig wird.
Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung habe ich keine Bemerkungen.
Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Hier stehen dem Ertrag von 33 Millionen Franken Aufwände von 90 Millionen Franken gegenüber. Im Vergleich zum Budget ist der Nettoaufwand um 18 Millionen Franken besser als vorgesehen. Wenn man den Geldfluss betrachtet, so sieht man, dass wir Gesamtausgaben von 97 Millionen Franken und Einnahmen von 110 Millionen Franken haben. Nicht inbegriffen sind hier die Verkäufe der Liegenschaften der Sapomp Wohnbau AG; die diesbezüglichen Erlöse von 256 Millionen Franken sind bei der Finanzverwaltung eingegangen.
Bei der Position 725.E1400.0100, "Zinsertrag Darlehen und Beteiligungen", sind die Erträge um 11,5 Millionen Franken höher ausgefallen. Dieser buchhalterische Mehrertrag ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die aufgelaufenen und grundsätzlich geschuldeten Zinserträge auf den Grundverbilligungsvorschüssen erstmals nicht als finanzwirksame Erträge erfasst werden. Spürbar rückläufig sind die Aufwände für das auslaufende Programm der Zusatzverbilligung für Mietzinse; auch wurden nur Garantieverpflichtungen von 0,5 Millionen Franken anstelle der budgetierten 10 Millionen Franken effektiv in Anspruch genommen.
Bei der Investitionsrechnung fällt auf, dass die Darlehen offensichtlich aufgrund der günstigen Zinssituation auf dem Hypothekarmarkt schneller zurückbezahlt werden, was insgesamt einen um 17 Millionen Franken höheren Betrag bei den Rückzahlungen zur Folge hat. Hier schlagen insbesondere diejenigen der Wohnbaugenossenschaften zu Buche.
Zur Weko habe ich keine Bemerkungen ausser der Mitteilung, dass aufgrund der Ausführungen der Direktion hier das notwendige Personal vorhanden ist, um die zusätzlichen Aufgaben, die sich insbesondere aus Fragen der Währungssituation ergeben haben, zu lösen.
Zuletzt noch zum Zivildienst: Die Vollzugsstelle für den Zivildienst ist ein Flag-Amt. Die Umstellung von der Gewissensprüfung auf den Tatbeweis hat sowohl bezüglich der Zahl der Zivildienstleistenden als auch im Bereich des administrativen Vollzugs zu grossen Herausforderungen für die Vollzugsstelle geführt. Im vergangenen Jahr wurde auch die bezüglich des Zutritts zum Zivildienst revidierte Verordnung über den zivilen Ersatzdienst in Kraft gesetzt, was zur Folge hatte, dass die Gesuche massiv zurückgingen. 2011 wurden rund 4600 Zulassungen ausgesprochen. Durch [PAGE 575] zusätzliche Sparanstrengungen und Reorganisationsmassnahmen konnte der budgetierte Aufwand um 8,2 Millionen Franken unterschritten werden. Im Gegenzug erhöhten sich die Einnahmen beinahe um das Doppelte. Das hat zwei Ursachen: Es wurden anstelle der vorgesehenen 800 000 Diensttage 1,1 Millionen Diensttage geleistet. Zugleich wurde die Abgabe der Einsatzbetriebe für die erhaltene Arbeitskraft erhöht. Man darf lobend erwähnen, dass die Vollzugsstelle für den Zivildienst sowohl die Mehrmenge der Arbeit als auch die Finanzen im Griff hat. In der Subkommission haben wir auch festgestellt, dass sich die Produktegruppe 1, Zulassung, nicht mehr aufrechterhalten lässt; sie ist denn auch im neuen Leistungsauftrag nicht mehr vorgesehen.
Ganz am Schluss noch zur KTI: Die KTI ist 2011 in einer neuen Rechtsform gestartet. Sie ist seither eine verwaltungsunabhängige Behördenkommission mit eigenen Entscheidkompetenzen. Im Verlauf des Jahres ist der Kredit zweimal mit Nachtragskrediten aufgestockt worden, einmal um 10 Millionen Franken und im vergangenen Herbst im Rahmen des Massnahmenpaketes zur Abfederung der Frankenstärke um 100 Millionen Franken. In der Rechnung ist ein Kreditrest von 65,5 Millionen Franken angefallen. Zwar ist der Verpflichtungskredit ausgeschöpft worden, hingegen konnten die Voranschlagskredite infolge der Abwicklung der Genehmigung der Auszahlungsgrundsätze nicht im vergangenen Jahr ausgezahlt werden, da die Projekte je nach Fortschritt und erst nach Sicherstellung der Eigentumsrechte ausbezahlt werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Nachtragskredit von 60 Millionen Franken zu sehen, den der Bundesrat beantragt.
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