Steiner Rudolf · Nationalrat · 2001-06-18
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-18
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Ich bedaure eigentlich, dass Frau Marty Kälin die Finanzkommission in ein schlechtes Licht rückt und unsere Arbeit herabwürdigt. Die Mehrheit der Finanzkommission hat bei dieser Schuldenbremse weder leichtfertig beschlossen noch sich durch irgendwelche arithmetischen Formeln einlullen lassen. Es ist nach wie vor so, dass die Arithmetik nicht weniger unzuverlässig ist als die Politik.
Nun zur Sache: Wir haben immerhin an zwei Sitzungen, am 29. und 30. März beziehungsweise am 21. und 22. Mai 2001, über die Schuldenbremse intensiv beraten und meistens Mehrheiten in der Grössenordnung von 15 zu 5 oder 17 zu 6 Stimmen gefunden. Das spricht eigentlich für eine gute Arbeit.
Frau Fässler verlangt nun, dass der Höchstbetrag der Gesamtausgaben von der Bundesversammlung im Rahmen des Budgets oder der Staatsrechnung zu genehmigen sei. Die Mehrheit der Kommission hat sich im Verlaufe der langen Diskussionen an zwei Sitzungen - wie ich gesagt habe - davon überzeugen lassen, dass dieser Höchstbetrag durch die Methodik seiner Festlegung objektiviert wird, dass er transparent ist und durch die Eidgenössische Finanzkontrolle beurteilt werden kann und muss. Die Nachkalkulation des Höchstbetrages wird in der Botschaft zur Staatsrechnung ebenfalls in aller Transparenz aufgezeigt werden.
In dieser Nachkalkulation wird auch die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt. Ist diese schlechter als budgetiert, so ergibt dies einen stärkeren Korrekturfaktor und erhöht den Ausgabenplafond. Eine generelle nachträgliche Korrektur des Höchstbetrages im Rahmen der Staatsrechnung und damit eine Verpolitisierung post festum ist dagegen abzulehnen. Der Einflussnahme des Parlamentes ist damit hinreichend Rechnung getragen, dass der Höchstbetrag der Ausgaben gemäss Artikel 24b des Finanzhaushaltgesetzes bei den Budgetnachträgen - Nachtrag II im Dezember eines Rechnungsjahres - angepasst werden kann.
Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb nach reiflicher Überlegung - nicht leichtfertig, und nicht eingelullt von arithmetischen Berechnungen - mit 15 zu 8 Stimmen, den Antrag der Minderheit Fässler abzulehnen.