Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-18
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Vischer sagt es zu Recht: Es geht darum, das Funktionieren der Börse zu gewährleisten. Dies hat mit verhältnismässigen Mitteln zu geschehen. Wenn man strafrechtliche Normen anwendet, ist dies immer das eingriffsintensivste Mittel, das man hat, und in diesem Sinn auch die Ultima Ratio. Das heisst, wenn man auf dem Weg von verwaltungs- und zivilrechtlichen Vorschriften zum Ziel gelangen kann, kann man auf eine strafrechtliche Pönalisierung verzichten, dann kann diese unterbleiben.
Mit der vorliegenden Gesetzesrevision haben wir bereits in zweifacher Hinsicht die Funktionsfähigkeit des Börsenhandels besser geschützt, und zwar wird zum einen der Insiderhandel neu auch aufsichtsrechtlich verboten. Dieses aufsichtsrechtliche Verbot verzichtet auf die Voraussetzung der Erzielung eines Vermögensvorteils, d. h. mit anderen Worten, es verbietet auch Formen des Insiderhandels ohne Vermögensabsicht. Auf der anderen Seite wird der Straftatbestand des Insiderhandels verschärft, d. h., Insiderhandel ist neu strafrechtlich für jedermann verboten. Es erfolgt im Gegensatz zu heute keine Differenzierung nach Sondereigenschaften mehr. Ein zusätzlicher Verzicht auf den Tatbestand des Vermögensvorteils auch im Strafrecht ist zum Schutze der Funktionsfähigkeit des Börsenmarktes unnötig und würde den Ultima-Ratio-Charakter des Strafrechts überschreiten, wäre mit diesem also nicht mehr vereinbar.
Ich bitte Sie daher, bei der Mehrheit des Ständerates und beim Bundesrat zu bleiben.