von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2012-09-18
von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-18
Wortprotokoll
Am 23. Oktober 2009 schloss die GPK des Nationalrates ihre Inspektion "Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung" ab. Sie richtete sieben Empfehlungen an den Bundesrat. Dieser nahm am 21. April 2010 zum Bericht und zu den Empfehlungen der Kommission sowie zur dazugehörigen Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle Stellung. Die GPK-NR behandelte im Jahre 2010 die Stellungnahme des Bundesrates und beschloss aufgrund der laufenden Arbeiten und der Entwicklung im Bereich der Bundespersonalpolitik, im Jahre 2011 die Nachkontrolle zu dieser Inspektion durchzuführen.
Im Rahmen dieser Nachkontrolle nahm die GPK-NR zwei weitere Aspekte der Bundespersonalpolitik auf: das Vertrauensarbeitszeitmodell des Bundes und die Vertretung der Interessen des Kaders in der Bundespersonalpolitik. Der Bericht über die Nachkontrolle zu dieser Inspektion wurde dem Bundesrat am 25. November 2011 unterbreitet und gleichzeitig veröffentlicht. Der Bundesrat nahm dazu am 25. Februar 2012 Stellung.
Die GPK-NR begrüsst die Anstrengungen, die der Bundesrat nach der Inspektion vom Oktober 2009 im personalpolitischen Bereich unternommen hat. Seither sind Fortschritte verzeichnet und einige Projekte in die Wege geleitet worden. Da es sich hier um langfristige Aufgaben handelt, hat die Kommission beschlossen, mit den vorliegenden parlamentarischen Vorstössen Anliegen, die vom Bundesrat ungenügend aufgenommen wurden, Nachdruck zu verleihen.
Im Bereich der innerdepartementalen Verteilung der Aufgaben ist der GPK-NR wichtig, dass die interne Organisation der in die Personalpolitik involvierten Departemente auf einer Prozess- und Leistungsanalyse beruht, damit Kohärenzmängel behoben und identische Aufgaben nicht auf unterschiedlichen Hierarchiestufen angesiedelt werden. Die GPK-NR kann deshalb dem Argument des Bundesrates nicht folgen, wonach hier aufgrund der unterschiedlichen Grössen und Strukturen der Departemente kein Handlungsbedarf bestehe. Aus diesen Gründen hat sie folgende Vorstösse eingereicht: erstens das Postulat 12.3644, "Steuerung der Personalpolitik (1). Verteilung der Aufgaben im Personalbereich des Bundes und der Departemente"; zweitens die Motion 12.3647, "Steuerung der Personalpolitik (1). Stärkung des EPA im Hinblick auf eine zentral gesteuerte Personalpolitik"; drittens das Postulat 12.3645, "Steuerung der Personalpolitik (2). Prüfung einer Anknüpfung des Vertrauensarbeitszeitmodells an die Funktion", welches einen Bericht darüber verlangt, ob sich das Vertrauensarbeitszeitmodell funktionsabhängig statt lohnklassenabhängig anwenden liesse; viertens das Postulat 12.3646, "Steuerung der Personalpolitik (3). Prüfung des Ressourcenmanagements im Personalbereich", bei dem sich für die GPK die Frage stellt, mit welchem Instrument der Bundesrat bzw. die Führungskräfte dieses Management betreiben wollen und wie sie beim Vertrauensarbeitszeitmodell die Kenngrösse der geleisteten Arbeitszeit zu ersetzen gedenken; und fünftens die Motion 12.3648, "Steuerung der Personalpolitik (2). Einführung eines Kontrollkonzepts zur Vertrauensarbeitszeit", mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, ein Kontrollkonzept zu erarbeiten und einzuführen, das es ihm und dem höheren Kader ermöglicht, auch im Bereich der Vertrauensarbeitszeit für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen zu sorgen.
Auch in Anbetracht dessen, dass die rechtlichen Vorgaben zur Vertrauensarbeitszeit von den Departementen nicht einheitlich wahrgenommen werden, ist die GPK-NR der Meinung, dass die Kontrolle der Einhaltung der Höchstarbeitszeit den entsprechenden Vorgaben des Bundespersonalgesetzes und des Arbeitsgesetzes nicht zu genügen vermag.
Im Namen der GPK bitte ich Sie, diese fünf Vorstösse anzunehmen.