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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-18

Wortprotokoll

Die Groupe d'action financière (Gafi) sieht auch mit den 2012 revidierten Empfehlungen nur die Unterstellung von Edelmetall- und Edelsteinhändlern vor, die mit einem Kunden Bargeldtransaktionen von mindestens 15 000 Dollar abwickeln, nicht aber die Unterstellung von Kunst- und Antiquitätenhändlern. In der Schweiz unterstellt sind immerhin der Handel auf fremde und eigene Rechnung mit Bankedelmetallen und der Handel mit Rohwaren auf fremde Rechnung. Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hat darauf hingewiesen: Bundesrat und Parlament haben bei der letzten Revision des Geldwäschereigesetzes im Jahre 2008 auf eine Unterstellung von weiteren Handelstätigkeiten unter das Geldwäschereigesetz bewusst verzichtet. Natürlich ist das nicht eine Argumentation, diese Frage nicht wieder zu prüfen, es ist einfach eine Feststellung. Wir sind im Moment dabei, mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Leitung des EFD die Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen ins schweizerische Recht vorzubereiten. In diesem Zusammenhang wird auch diese Frage erneut geprüft.

Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen. Wir sind an den Arbeiten für die Umsetzung der Gafi-Empfehlungen.