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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.

Erstens stellen die Mineralölsteuern gemäss Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe e der Bundesverfassung eine besondere Verbrauchssteuer dar. Wie bei anderen Steuern handelt es sich hier um voraussetzungslos geschuldete Abgaben, deren Erträge zur Finanzierung des allgemeinen Bundeshaushalts zu verwenden sind. Wenn man sie also für den allgemeinen Bundeshaushalt braucht, kann man nicht mit Fug und Recht von einer Zweckentfremdung sprechen, sondern das ist der fiskalpolitische Normalfall. Zweckbindungen von Steuereinnahmen sind in diesem Sinne eigentlich Sündenfälle; das sollte bei voraussetzungslos geschuldeten Abgaben nicht stattfinden. Wir machen das hin und wieder, aber es besteht kein Anspruch darauf.

Zweitens ist es so, dass bei einer vollständigen Zweckbindung - Herr Nationalrat Wobmann hat darauf hingewiesen - Mittel in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken jährlich nur noch für den Strassenverkehr verwendet würden. Sie würden dann auf der anderen Seite fehlen; da sind wir uns einig. Sie würden fehlen für Aufgaben, die wir haben. Wir müssten diese Einbusse dann an einem anderen Ort wieder wettmachen, entweder mit Einsparungen im Bereich der Ausgaben oder mit zusätzlichen Einnahmen.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.