Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-18
Wortprotokoll
Bei dieser Bestimmung, Artikel 120 Absatz 2 Buchstabe e, geht es um den Schutz nichtqualifizierter Anleger, und zwar um Anleger in der Schweiz. Das heisst, Sie würden, wenn Sie die Formulierung so annähmen, wie der Minderheitsantrag Noser es verlangt, den Anlegerschutz vermindern.
Die Finma muss aus Anlegerschutz- und Reputationsgründen über einen direkten Zugang zu ausländischen Aufsichtsbehörden und auch zu ausländischen Informationen verfügen, unabhängig von den Vorgaben des ausländischen Rechtes. Es kann ja nicht sein, dass wir uns abhängig machen von den Vorgaben des ausländischen Rechtes. Die Version gemäss Minderheitsantrag Noser würde die Verhandlungsposition der Schweiz erschweren und auch die Möglichkeit der Diskussion mit Drittstaaten über den Marktzutritt viel, viel schwieriger gestalten. Die Änderung würde dazu führen, dass der Marktzugang für neue sowie für die bereits zum Vertrieb an nichtqualifizierte Anleger in der Schweiz genehmigten 6000 Fonds ohne angemessene Aufsicht erfolgen würde.
Sollen weiterhin eine schnelle und effiziente Prüfung und Genehmigung von ausländischen Fonds sowie eine effiziente Aufsicht gewährleistet sein, sind Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Sitzstaaten der Fonds unerlässlich. Dazu gibt es keine Alternative, diese Möglichkeit muss bestehen.
Ich möchte Sie daher bitten, der Version des Ständerates zuzustimmen.