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Studer Heiner · Nationalrat · 2001-06-18

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-18

Wortprotokoll

Kollege Erich Müller hat ein schönes Bild gebraucht, und ich möchte es aufnehmen: Er hat ein Alkoholmessgerät gezeigt und uns gesagt, dass ihm Leute gesagt hätten, man sollte ein Schuldenmessgerät haben, das Ähnliches anzeigt.

Ich finde diesen Vergleich gut, möchte aber eine andere Folgerung ziehen: So, wie es eigentlich ideal wäre, wenn jeder Einzelne von uns kein Alkoholmessgerät brauchen würde, um zu merken, dass genug konsumiert wurde, sollte es eigentlich auch in der Politik - vor allem im Parlament - so sein, dass wir selber spüren, wo die Grenze ist, sodass wir nicht über die Verfassung oder das Gesetz uns irgendwie in diesem Sinne selber knebeln müssen.

Daher muss ich Ihnen offen sagen, habe ich vom Emotionalen her recht Mühe, dass wir eine solche Vorlage beraten müssen. Eigentlich wäre Absatz 1 des Verfassungsartikels ein wunderschöner Grundsatzartikel. Wir haben in der Staatskunde den Leuten immer wieder gesagt, in die Verfassung gehören die Grundsätze, die wir dann vollziehen. Uns ist aber auch klar - und das ist der Grund, weshalb wir auf diese Vorlage eintreten -, dass es angesichts des Spektrums der politischen Meinungen, der politischen Kräfte gar nicht anders geht, als irgendeinen Mechanismus zu finden, der uns auf jeden Fall zwingt, Ordnung in die Sache zu bringen.

Wir erwarten von dieser Ausgabenbremse aber nicht diese Wunder, die einige Sprecher respektive Sprecherinnen von ihr erwarten - aber auch nicht diese Katastrophe, die andere vermuten. Sie wird nicht so viel bringen, wie sich der Finanzminister wahrscheinlich von dieser Ausgabenbremse erhofft. Wenn man dann die Emotionen weglässt, kann man sagen: Es ist richtig, darauf einzutreten. Es ist richtig und vernünftig, eine Regelung zu finden.

Wir selber werden nach dem Eintreten bei den verschiedenen Minderheitsanträgen denjenigen - vor allem der Minderheit Hofmann Urs - zustimmen, die wir in der Formulierung als etwas klarer und präziser empfinden und die eigentlich auch vom Bundesrat her akzeptiert werden könnten. Ganz sicher aber werden wir dem Antrag Vallender nicht zustimmen; da würden wir ja als Parlament etwas ganz Tragisches tun, indem wir unsere Kompetenz unter diejenige der Exekutive stellen würden! Eine solche Formulierung in Artikel 126 Absatz 4bis in die Verfassung zu nehmen, liegt dann doch ganz quer zu einer sorgfältigen Formulierung der Verfassung.

Unsere Fraktion wird eintreten und mit wenigen und kurzen Wortmeldungen mithelfen, dass die Vorlage rasch durchberaten werden kann.

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