Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-18
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Die heutige Meldepflicht - das hat Herr Nationalrat Jositsch gesagt - setzt einen an Sicherheit grenzenden Verdacht auf die kriminelle Herkunft von Vermögenswerten voraus. Diese hohe Hürde ergibt sich daraus, dass eine Meldung untrennbar mit der gleichzeitigen Sperrung der inkriminierten Vermögenswerte durch den Finanzintermediär verbunden ist. Bereits heute besteht aber nicht nur eine Meldepflicht, sondern daneben eben auch ein Melderecht, für welches ein auf Wahrnehmung fussender Verdacht ausreicht und welches dann nicht automatisch zu einer Vermögenssperre führt. Wir haben also diese Kaskade: einerseits die direkte Vermögenssperre bei der Meldepflicht und andererseits keine Vermögenssperre, wenn man vom Melderecht Gebrauch macht.
Dieses System hat sich alles in allem bewährt. Wenn man zu einer tieferen Schwelle mit Bezug auf die Meldepflicht übergehen würde, hätte man sicher zahlreiche Meldungen und Vermögenssperren, d. h., unsere Meldestelle für Geldwäscherei würde wahrscheinlich mit Meldungen überschwemmt, d. h., wir müssten das ganze Meldesystem, das wir heute haben, grundlegend neu gestalten. Man darf mit Fug und Recht fragen, ob sich das rechtfertigen würde, wenn das System funktioniert - und es funktioniert.
Ich möchte Sie also bitten, die Motion abzulehnen.