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Hess Lorenz · Nationalrat · 2012-09-20

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-09-20

Wortprotokoll

Zu Recht ist hier mehrmals über die Signalwirkung unserer Entscheide diskutiert worden. Es ist tatsächlich so, dass die Entscheide, die wir hier zum wiederholten Mal fällen, eine Signalwirkung haben. Von Kollege de Courten ist am Anfang richtigerweise gesagt worden, dass auch der Entscheid zum Ordnungsbussenverfahren durchaus Liberalisierungssignale ausgesendet hat. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Wer am Tag nach unserer Debatte die Medien für Jugendliche konsumiert oder konsultiert hat, hat das ganz klar gesehen; das Signal war eindeutig.

Das Gleiche gilt auch für die schon ausgiebig diskutierte und weiter zu diskutierende Frage der Bussenhöhe. Auch die Busse hat, machen wir uns nichts vor, primär eine Signalwirkung. Da werden aus beiden Richtungen extreme Argumente angeführt, die nicht stimmen. Weder schafft eine Erhöhung auf 200 Franken eine neue Cashcow für die Polizei, [PAGE 1582] noch wird es Razzien auf erwachsene Kiffer geben, noch kann man mit der Busse jemanden wirklich vom Kiffen abbringen, wenn er kiffen will. Trotzdem hat die Busse eine Signalwirkung. Wer meint, die Polizei hätte heute tatsächlich die Kräfte, um an Open-Air-Anlässen oder wo auch immer gezielt auf Kiffer loszugehen, täuscht sich ganz klar. Es geht tatsächlich um eine Signalwirkung, denn der Vollzug, also die Umsetzung, ist ein anderes Paar Schuhe. Daraus müsste man konsequenterweise folgern, dass die Bussenhöhe tatsächlich bei 200 Franken liegen sollte.

Die Bussenhöhe ist weniger wichtig als die Frage, wie oft und wie konsequent der Vollzug, also die Umsetzung, erfolgt, aber um ein Signal auszusenden, müsste man auf 200 Franken gehen. Die BDP-Fraktion hat bisher denn auch eine Bussenhöhe von 200 Franken unterstützt, empfiehlt Ihnen jetzt aber, auf den Antrag mit einer Grenze von 100 Franken einzuschwenken, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Es bleibt ein Signal. 200 Franken wären ein besseres Signal als 100 Franken, aber es geht darum, mit diesem Entscheid die Revision zu retten und die Diskussion irgendwann in absehbarer Zeit einmal zu beenden.

Deshalb und nur deshalb - also um die Differenz zu bereinigen - bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und die Limite bei 100 Franken statt bei 200 Franken festzulegen.