Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2012-09-20
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-20
Wortprotokoll
Ich beginne mit den Ausführungen zur parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline 11.425. Diese verlangt, dass der Bund während vier Jahren maximal 100 Millionen Franken als Impulsfinanzierung an die Gründung und den Aufbau von Gruppenpraxen, Satellitenpraxen und Gesundheitszentren beisteuert bzw. dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit der Bund die Modernisierung der ambulanten medizinischen Versorgungsstrukturen finanziell unterstützen kann.
Die Initiantin weist auf den Handlungsbedarf im Bereich der Hausarztmedizin hin, weil in rund fünf Jahren die Hälfte der Hausärztinnen und Hausärzte ihre Praxis aufgeben werde. Zudem würden die bestehenden Kleinpraxen nicht mehr den Bedürfnissen der heutigen Ärzteschaft entsprechen. Gefragt seien Räumlichkeiten für Gruppenpraxen oder sogar Gesundheitszentren; dies auch, weil inskünftig mehr Frauen - die in gewissen Lebensabschnitten Teilzeit arbeiten - die Funktion des Hausarztes einnehmen werden.
Im Sinne einer Kontrolle der Kosten und der Effizienzgewinne soll nun der Bund beim Aufbau von Gruppenpraxen eine Anschubfinanzierung leisten, die er von einer Mitfinanzierung durch den entsprechenden Kanton bzw. die Gemeinde abhängig machen kann. Zweck der Initiative ist grundsätzlich die Sicherung der medizinischen Grundversorgung in unserem Land, wobei die Hausarztmedizin von der Landwirtschaft lernen könne, denn damals habe der Bund finanzielle Beiträge für die Kooperation und Zusammenlegung von Käsereien geleistet, um die kleinräumigen Käsereistrukturen der Schweiz für den Markt fit zu machen.
Bei der Beratung der Initiative lag der Kommission der Bericht des Bundesrates "Strategie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin" vor sowie der Bericht des Bundesrates "Zur aktuellen Situation der ärztlichen Grundversorgung". In beiden Berichten kommt zum Vorschein, dass wir tatsächlich in einem Strukturwandel stecken und dass beispielsweise die Einzelpraxis als Modell immer mehr infrage gestellt wird. Auch wird hervorgehoben, dass die Versorgung in abgelegenen Regionen zunehmend schwierig wird.
Die Frage nach einem finanziellen Engagement durch den Bund im Sinne der Initiative wurde bereits im Zusammenhang mit der Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" und dem direkten Gegenvorschlag des Bundesrates gestellt, aber nicht abschliessend beantwortet. Auch bei der Beratung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Masterplans zugunsten der Stärkung der Hausarztmedizin liegt die Frage nach der Einrichtung eines Fonds im Sinne der Initiative vor. Alle drei genannten Vorlagen werden demnächst von der Kommission gemeinsam beraten werden. Im Hinblick auf diese Debatte haben einige Kommissionsmitglieder den Wunsch geäussert, die vorliegende Initiative zu sistieren, was aber aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich war.
Die Mehrheit der Kommission anerkennt, dass Handlungsbedarf besteht, dass die Hausarztmedizin gestärkt werden muss. Zwei Punkte wurden aber hauptsächlich kritisiert: Erstens gehe der Vorschlag zu weit; der Bund könne sich nicht mit der genannten Summe engagieren, schon gar nicht flächendeckend. Zweitens seien bekanntlich die Kantone und Gemeinden für diese Sache zuständig; der Wandel zu Gruppenpraxen und Netzwerken finde in den Kantonen bereits statt. Gleichzeitig wurde von der Mehrheit darauf hingewiesen, dass der grösste Handlungsbedarf am Anfang der Kette, also bei der Ausbildung und in den Universitäten, besteht und die Arbeit dort geleistet werden muss.
Die Mehrheit lehnt also die Initiative ab, möchte aber die Frage der Anschubfinanzierung durch den Bund pendent halten. Aus diesem Grund ist an die Ablehnung ein Auftrag an das EDI geknüpft, einen Bericht auszuarbeiten, der aufzeigt, ob und wie das Anliegen der Initiative realisiert werden könnte. Der Bundesrat soll dann seinen Bericht bei der Debatte über die Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" bzw. über den indirekten Gegenvorschlag der SGK-NR vorlegen.
Die Minderheit unterstützt die Initiative mit der Begründung, sie wolle damit dem Ärztemangel begegnen, aber auch erreichen, dass die Ärzte besser in Netzen, in integrierter Versorgung arbeiten können. Die Unterstützung müsse die ganze Schweiz erreichen. Der Initiative jetzt keine Folge zu geben sei ein falsches Signal.
Aber, wie gesagt, die Kommission, welche der Initiative mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gibt, verlangt vom Bundesrat einen entsprechenden Bericht, sodass das Anliegen der Initiative pendent bleibt und bei der Beratung des Gesamtpaketes wiederaufgenommen werden kann.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Initiative keine Folge zu geben.
Dann zur Motion 12.3332: Ein wichtiger Punkt im Rahmen der Umsetzung der Strategie E-Health ist die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Die vorliegende Kommissionsmotion verlangt, dass die Einführung des elektronischen Patientendossiers beschleunigt wird, und zwar mit folgenden Massnahmen: erstens durch eine Anschubfinanzierung für die Einführung des elektronischen Patientendossiers in Arztpraxen; zweitens mit der Schaffung eines Anreizsystems via Taxpunkte, damit Ärzte ihre Patientendaten elektronisch dokumentieren und austauschen; und drittens mit der Festlegung von verbindlichen Standards in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie mit dem von Hausärzte Schweiz initiierten Institut für Praxisinformatik.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Motion in allen drei Ziffern, denn seit 2007 wird versucht, die Strategie "E-Health Schweiz" umzusetzen. Ein effektiver, praktischer Fortschritt ist aber bislang nicht erzielt worden. Gemäss Mehrheit muss sich der Bund in dieser Sache engagieren, konkret und rasch.
Ein Blick ins Ausland zeigt, wo es funktioniert hat und wo nicht. In unserem Land kann ein Spital eines Kantons nicht mit dem Spital eines anderen Kantons kommunizieren, weil die Standards nicht übereinstimmen. Es ist offensichtlich, [PAGE 1587] dass die Leistungserbringer und die Kantone Unterstützung benötigen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass der Bund hier eine starke Führung übernehmen muss.
Die Minderheit hat sich in der Kommission gegen die erste Ziffer der Motion ausgesprochen, allerdings sind keine Begründungen formuliert worden.
Die Mehrheit weist darauf hin, dass ärztliche Leistungen mit Krankenkassenprämien und Steuern bezahlt werden, und ist überzeugt, dass die notwendigen Anreize eben nicht mit Krankenkassenprämien gegeben werden dürfen. Sie bevorzugt eine Lösung, mit welcher der Bund den Auftrag erhält, den Prozess zu forcieren. Es soll auch Druck auf die Ärzteschaft ausgeübt werden, damit diese bereit ist, bei der Formulierung der Standards mitzumachen.
Die Mehrheit der Kommission stimmte allen drei Ziffern der Motion zu, und die Kommission beschloss mit 17 zu 7 Stimmen die Annahme der Motion.