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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2012-09-24

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-24

Wortprotokoll

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist im Arbeitsgesetz verankert. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat am 11. September 2012 die Anhörung zu einer neuen Bestimmung im Arbeitsgesetz eröffnet. Danach sollen bestimmte Arbeitnehmer auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Bei diesen Personen wird es in Zukunft für den Arbeitgeber eine administrative Entlastung geben. Die Vorlage steht nicht im Widerspruch zum Ziel des Bundesrates zur administrativen Entlastung der Unternehmen. Die neue Bestimmung bzw. der Verordnungsentwurf ist das Resultat eines in der Bankenbranche durchgeführten Pilotprojekts und der nachfolgenden Diskussionen mit den Sozialpartnern und den Kantonen. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass für die grosse Mehrheit der Arbeitnehmer am Grundsatz der Pflicht der Arbeitszeiterfassung festgehalten werden soll. Ende November 2012 wird der Bericht über das Resultat der laufenden Anhörung vorliegen. Erst dann wird sich der Bundesrat mit der Thematik befassen.

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