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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-24

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-24

Wortprotokoll

Die Billag stellt seit dem 1. Januar 2011 einmal pro Jahr Rechnung. Diese Rechnungen werden einen Monat nach Beginn der Rechnungsperiode erstellt. Beginnt also die Rechnungsperiode z. B. am 1. Juni, wird die Rechnung am 1. Juli erstellt und versandt. Im genannten Beispiel würde die Jahresrechnung am 1. Oktober fällig. Die Bürger und Bürgerinnen haben somit drei Monate Zeit, die Rechnung zu bezahlen. Der Versand der ersten Mahnung erfolgt 15 Tage nach Fälligkeit der Rechnung. Die Mahngebühren betragen fünf Franken und sind jeweils für jede Mahnung geschuldet.

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