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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-24

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-24

Wortprotokoll

Wir stehen in der Eintretensdebatte bei der Beratung des Geschäftes "Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) für die Jahre 2013-2016". Inhalt dieser Vorlage sind die Ziele für die Entwicklung der vom Bund finanzierten bzw. mitfinanzierten Eisenbahninfrastruktur der SBB und der Privatbahnen und die zu diesem Zwecke nötigen Gelder für die Periode 2013-2016.

Es wurde richtig gesagt: Wir sind in der Phase vor Fabi; wir hoffen, dass das Parlament und auch das Volk diese künftige neue Struktur dann annehmen werden. Ab 2017 sieht Fabi vor, die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur über den Bahninfrastrukturfonds abzuwickeln und nicht mehr wie bei der vorliegenden Leistungsvereinbarung über das ordentliche Budget. An den Instrumenten Leistungsvereinbarung und Verpflichtungskredit wird sich jedoch auch inskünftig nichts ändern.

Mit der vorliegenden Leistungsvereinbarung einigen sich Bund und SBB zum fünften Mal über Ziele und Finanzmittel für die SBB-Infrastruktur. Mit den Privatbahnen wird erstmals eine vierjährige Leistungsvereinbarung unter Einbezug der betroffenen Kantone abgeschlossen. Ich möchte mich bei der Kommission und auch allen Fraktionen für die gute Beratung und die Empfehlung, diese Vorlage anzunehmen, bedanken. Es ist tatsächlich so, dass diese Vorlage unbestritten ist. In der Vergangenheit hat man bei den Leistungsvereinbarungen meistens über die Höhe der finanziellen Mittel gestritten, diesmal ist das nicht der Fall. Meiner Meinung nach hat sich dieses Mittel der Leistungsvereinbarung bewährt, man ist damit vertraut, und man unterstützt mit diesem Beschluss auch die Bedürfnisse von SBB und Privatbahnen.

Sie kennen die Ausgangslage, auch bezüglich der Erhöhung der Mittel in dieser Vorlage. Im Netzaudit von 2009 wurde ersichtlich, dass der Finanzierungsbedarf für den Substanzerhalt gemäss der Second Opinion und dem Netzzustandsbericht 2011 nicht gedeckt ist. Infolgedessen haben wir diesen Mittelzuwachs für den Substanzerhalt auch ins Zentrum der Erhöhung der Mittel gestellt.

Es ist wichtig, dass man dabei weiss, dass der Mittelzuwachs nicht nur auf den Bundesbeiträgen basiert, sondern ganz wesentlich auch auf den Trassenerträgen. Die Infrastruktur erhält von ihren Kunden, den Eisenbahnverkehrsunternehmen, eine Benutzungsgebühr für die Trassenbenutzung. Diese Gebühr wird nach zehnjähriger Stabilität in drei Schritten an die Kostenentwicklung angepasst; der nächste erfolgt ab 2013. Dadurch fliessen der SBB-Infrastruktur seit 2010 rund 80 Millionen Franken pro Jahr mehr in die Kasse. Ab dem nächsten Jahr werden es mit den erhöhten Trassenpreisen weitere 200 Millionen Franken sein. Dadurch reduzieren sich die ungedeckten Kosten und der damit einhergehende Abgeltungsbedarf durch den Bund um diese Beiträge.

Die freiwerdenden Mittel werden in den Substanzerhalt investiert, um einen kontinuierlichen, umsetzbaren und nachhaltigen Einsatz der Mittel gewährleisten zu können. Die SBB unternehmen alle Anstrengungen, um diesen Hochlauf zu verkraften. Es ist aber eine grosse Herausforderung. Die Erweiterungen sind dabei nicht gänzlich unmöglich, aber sie sind von den Mitteln her begrenzt. Die durchschnittlich pro Jahr zur Verfügung stehenden 157 Millionen Franken sind bereits deutlich mehr als die etwa 100 Millionen Franken, die bisher in den Leistungsvereinbarungen für Erweiterungen vorgesehen waren. Die Finanzierung weiterer Erweiterungsinvestitionen zulasten des FinöV-Fonds würde aber zu einer Verzögerung von Eisenbahn-Grossprojekten führen. Sie wurde daher vom Bundesrat und jetzt auch von der Kommission abgelehnt. Wir meinen auch, dass über die Investitionsmittel 2011 und 2012, die das Parlament ja erhöht hat, eine Reihe von Erweiterungsinvestitionen trotzdem und zusätzlich finanziert werden kann.

Die Aufstockungen des Zahlungsrahmens für die SBB-Infrastruktur und des Verpflichtungskredits für die Privatbahnen werden durch die entsprechende Reduktion der Speisung des FinöV-Fonds kompensiert. In den Jahren 2013 bis 2016 beträgt diese Kompensation insgesamt 650 Millionen Franken. Das entspricht in etwa der voraussichtlichen Liquiditätsreserve des FinöV-Fonds. Es dürften sich daraus keine Verzögerungen bei Eisenbahn-Grossprojekten ergeben.

Die Vorlage muss auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden. Ein Beschluss des Parlamentes ist also spätestens in der Wintersession zu fassen.

Ich danke Ihnen für die wohlwollende Aufnahme und bitte Sie, der Vorlage und den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen.