Keller Peter · Nationalrat · 2012-09-24
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-24
Wortprotokoll
Es ist sicherlich schön, hier vorne zu stehen und eine Plafonierung der ETH-Studiengebühren zu fordern; der Applaus der so begünstigten Studenten ist dem Initianten gewiss. Trotzdem hat sich eine Mehrheit der Kommission im Stimmenverhältnis von 14 zu 10 bei 1 Enthaltung gegen diese parlamentarische Initiative ausgesprochen, zunächst einmal aus rein formalen Gründen: Es ist unüblich oder wohl eher abwegig, die Höhe von Gebühren auf Gesetzesstufe festzulegen. Dafür sind Verordnungen da - und das nicht ohne Grund. Die Verordnungsstufe erlaubt es beispielsweise, Gebühren der Teuerung anzupassen. Die vorliegende Initiative würde die ETHZ und die EPFL dieser Möglichkeit berauben und unnötig in ihrer Eigenständigkeit beschränken.
Zudem wäre ein differenziertes Gebührensystem, das zwischen inländischen und ausländischen Studenten unterscheidet, infrage gestellt. Der anhaltende Zustrom von Studierenden von ausserhalb der Schweiz zeigt die Attraktivität unserer technischen Hochschulen - was uns ehrt und freut. Gleichzeitig stellt dieser Zustrom die ETHZ und die EPFL aber auch vor Probleme und macht immense Investitionen nötig. Studiengebühren können hier als Steuerungsmechanismus dienen, um vor allem auf Master-Stufe regulierend auf die Studentenzahlen einzuwirken. Um Missverständnissen vorzubeugen: Studenten aus dem Ausland sind willkommen und wichtig. Darin ist sich die WBK einig. Nur sollen unsere eidgenössischen Hochschulen weiterhin einen Spielraum haben, um ausländische Studenten an den Kosten zu beteiligen, die ansonsten vom schweizerischen Steuerzahler gedeckt werden müssten. Verlieren wir dabei nicht die Relationen aus den Augen: Gerade einmal 1 Prozent der Kosten wird durch Studiengebühren gedeckt.
Ist es tatsächlich so, wie der Initiant und eine Minderheit der Kommission warnen, dass der Zugang zur Hochschulbildung in der Schweiz eine Frage des Portemonnaies ist, dass höhere Gebühren der Chancengleichheit im Bereich der Bildung, wie sie die Bundesverfassung in Artikel 41 verlangt, zuwiderlaufen? Auch diese Argumente konnten nur eine Minderheit der WBK überzeugen. Für Härtefälle gibt es bereits staatliche Unterstützungsmöglichkeiten wie Stipendien.
Weiter sagt der Initiant, dass die Gebühren für viele Studierende einen "relevanten Budgetposten" ausmachen würden. Selbstverständlich sind diese Gebühren - und wir reden von rund 1300 Franken im Jahr - eine schöne Summe. Aber wir sollten die Verhältnismässigkeit wahren. Die rund 100 Franken pro Monat entsprechen in etwa dem, was in der Schweiz monatlich fürs Telefonieren ausgegeben wird. Da darf man schon die Frage stellen, ob jemand, der eine Hochschulausbildung geniesst, nicht auch einen bescheidenen Beitrag an diese Kosten leisten darf.
Wir reden bei dieser Tertiärstufe übrigens von einer privilegierten Ausbildung, die mit mehreren Milliarden Franken finanziert wird, und zwar von einer Mehrheit der Steuerzahler, die dieses Angebot nicht selber nutzen oder nicht selber nutzen konnten. Die Schweizerinnen und Schweizer sind sich bewusst, dass wir ein gutes und durchlässiges Bildungssystem brauchen; sie sind auch bereit, dafür die entsprechenden Mittel bereitzustellen. Man sollte diese Akzeptanz aber nicht unnötig strapazieren, indem hier einseitig Geschenke gesprochen werden und eine Anspruchsmentalität gefördert wird, die gerade der künftigen Bildungselite schlecht anstünde.
Noch ein letzter Gedanke: Die Universitäten stehen unter kantonaler Hoheit. Deshalb richtet sich diese Initiative allein an die beiden technischen Hochschulen. Allerdings will der Initiant, wie er selber sagt, mit dem Gebührenstopp ein Exempel für die übrigen Hochschulen statuieren. Das kann man, aber es zeugt nicht gerade von Respekt gegenüber unserem föderalistischen Bildungssystem, zumal dieses Exempel eben nicht auf die kantonalen Hochschulen beschränkt bliebe. Wir haben in der Schweiz auch private Hochschulanbieter, was leider in unseren Bildungsdebatten allzu oft vergessen geht. Diese privaten Bildungsanbieter leisten einen wichtigen Beitrag und müssen sich weitgehend selber finanzieren - dies in einem hochsubventionierten Umfeld. Ein Gebührenstopp würde diese verzerrten Verhältnisse zusätzlich verschärfen.
Die WBK bittet Sie mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Argumentation zu folgen und diese parlamentarische Initiative abzulehnen.