Galladé Chantal · Nationalrat · 2012-09-24
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-24
Wortprotokoll
In der Schweiz werden Kaninchen häufig noch immer einzeln in Käfigen oder in kistenartigen Ställen gehalten. Sie leben ohne Sozialpartner und unter starker Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit. Obwohl Artikel 13 der Tierschutzverordnung die Ermöglichung von Sozialkontakten für soziallebende Tierarten vorschreibt, müssen Kaninchen nur in den ersten acht Lebenswochen in Gruppen gehalten werden.
Bei dieser Problematik sind folgende Aspekte zu beachten:
Die Schweizer Kaninchenhaltung umfasst namentlich Einzeltierhaltung in Familienhaushalten, Hobbyzuchthaltungen mit einigen Dutzend Kaninchen sowie professionelle Zucht- und Mastbetriebe mit mehreren Hundert Tieren. Die Einzelhaltung ist vorwiegend in der nicht wirtschaftlich ausgerichteten Hobbyzucht und Selbstversorgung verbreitet, während landwirtschaftliche Betriebe mit Kaninchenmast als einkommensrelevantem Betriebszweig zumeist auf tierfreundliche Reproduktionsformen setzen.
Ich möchte noch etwas zur Praktikabilität meiner Forderung sagen, weil sie oft infrage gestellt wird. Unter geschlechtsreifen Tieren kann es zu Unverträglichkeiten kommen. Unabdingbar sind daher ein ausreichendes Platzangebot mit Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten sowie ein gutes Tiermanagement, was bisherige Studien bestätigen. Die Gruppenhaltung wird schon seit einiger Zeit und meist erfolgreich praktiziert. Die Frage ist eben nicht "Gruppe oder nicht Gruppe?", denn es ist von anderen Bedingungen abhängig, ob das Experiment klappt oder nicht.
Zur Gesundheit der Tiere: Stress kann bei Kaninchen zu erhöhter Krankheitsanfälligkeit führen. Bei einer Gruppenhaltung ist die Gefahr einer Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen höher als bei isolierten Tieren, das ist richtig. Aber die Ursachen für die Entstehung von Krankheiten liegen stets in einer unsachgemässen und nichttiergerechten Haltung und dürfen nicht als Argumente verwendet werden, um die Tiere nicht artgerecht zu halten.
In der Überzeugung, dass bei soziallebenden Tieren der Kontakt zu Artgenossen ein grundlegendes Bedürfnis darstellt und für das Wohlergehen wichtig ist, hat der Bundesrat mit Artikel 13 der Tierschutzverordnung eine entsprechende Vorschrift erlassen. Wie auch das BVET darlegt, sind Kaninchen ausgesprochene Gruppentiere. Warum für sie allein aus Praktikabilitätsgründen eine Ausnahme gemacht werden soll, ist aus Tierschutzsicht wirklich nicht nachvollziehbar.
Ich habe nun erlebt, warum diese Ausnahme wahrscheinlich gemacht wurde, auch wenn ich das nicht belegen kann. Die Kaninchenzüchtervereine sind derart stark im Lobbyieren, dass man einfach gesagt hat, dass man hier das Tierschutzgesetz halt hintanstellt und bei diesen Tieren eine Ausnahme macht.
Die Haltung anspruchsvoller Tiere wie Kaninchen erfordert Fachwissen sowie die notwendigen Ressourcen an Zeit, Raum und Infrastruktur. Die artwidrige Einzelhaltung findet in der Praxis allein aus Praktikabilitätsgründen weite Verbreitung. Das Interesse des Tierhalters an einer kostengünstigen und einfach handhabbaren Kaninchenhaltung wiegt in keiner Weise schwerer als das grundsätzliche tierliche Bedürfnis nach Sozialkontakten und einer artgemässen Haltung. Die Einzelhaltung von Kaninchen ist daher als ungerechtfertigter und somit unzulässiger Eingriff in das Wohlergehen und die Würde des Tiers zu betrachten.
Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie ist auch logisch in der ganzen Gesetzmässigkeit, wie wir bis jetzt legiferiert haben, wenn Sie sehen, dass wir in der Verordnung bestimmt haben, dass alle soziallebenden Tiere auch gemeinsam, zu zweit oder zu mehreren, gehalten werden sollen. Die Ausnahme wurde nur gemacht, weil der Lobbydruck zu stark ist.