Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-24
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-24
Wortprotokoll
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) erfüllt die Aufgaben, die ihm gemäss der Gesetzgebung übertragen sind. Bei der Erfüllung seines Auftrages muss das Ensi an der Sicherheit ausgerichtete und fachlich korrekte Entscheide fällen. In Artikel 74 des Kernenergiegesetzes ist festgehalten, dass die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit regelmässig über den Zustand der Kernanlagen und über Sachverhalte, welche die nuklearen Güter und radioaktiven Abfälle betreffen, informieren. Zudem ist im Sachplan geologische Tiefenlager ein Informationsauftrag enthalten. Auch in diesem Bereich informiert das Ensi die Medien und die Öffentlichkeit über die sicherheitstechnischen Aspekte. Das Ensi trägt zur Information der Öffentlichkeit bei, indem es regelmässig, umfassend, transparent und allgemeinverständlich über seine Tätigkeiten informiert und den Zugang zu amtlichen Dokumenten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet.