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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2012-09-27

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-27

Wortprotokoll

Vorab möchte ich Ihnen gerne darlegen, wie die Festsetzung der Medikamentenpreise in den vergangenen Jahren erfolgte. Danach erläutere ich Ihnen einerseits, weshalb die Mehrheit Ihrer Kommission sich für die Motion ausspricht, und andererseits die Gründe für die ablehnende Haltung der Kommissionsminderheit.

Früher war es Tradition, dass sich die verschiedenen Interessengruppen, nämlich die Versicherer und die forschende pharmazeutische Industrie, mit dem Bundesrat in harten Verhandlungen auf einen Festsetzungsmechanismus für Medikamentenpreise einigten. Diese Tradition geht auf Frau Bundesrätin Dreifuss zurück. 2001 war zwischen Vertretern von EDI und BAG, Versicherern und Pharmaindustrie nach Verhandlungen eine Vereinbarung über das Preisfestsetzungsverfahren bei der Spezialitätenliste geschlossen worden. Inhalt der Vereinbarung war unter anderem eine Beschleunigung der Aufnahmeverfahren für die Kassenpflicht. Einvernehmliche Lösungen gab es auch unter Bundesrat Couchepin.

Im März 2012 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Preise kassenpflichtiger Medikamente ab Mai 2012 nach neuen Regeln festgelegt werden. Der Bundesrat will so "angesichts starker Wechselkursschwankungen für mehr Stabilität sorgen - vor allem zugunsten der Pharmaindustrie, aber auch der Versicherten". Diese Wechselkursschwankungen, so Bundesrat Berset, würden sich nachteilig auf die Pharmaindustrie auswirken, eine grössere Preissicherheit komme zudem auch den Versicherten zugute.

Der Bundesrat rechnete ab November mit Einsparungen von jährlich 240 Millionen Franken. Dies sind zwar 20 Millionen weniger, als potenziell eingespart werden könnte, wenn die Medikamentenpreise nach dem heutigen System den tiefen Fremdwährungen angepasst würden. Im schlechtesten Fall lägen die Einsparungen nach dem heutigen System aber nur bei 115 Millionen Franken.

Die Preise kassenpflichtiger Medikamente werden behördlich festgelegt und in regelmässigen Abständen überprüft. Zur Ermittlung des Preises bei einer Neuzulassung hat das Bundesamt für Gesundheit bisher das Medikament mit bereits zugelassenen Medikamenten verglichen, die eine ähnliche Wirkung haben. Zusätzlich wurde der Preis jenem in anderen Ländern gegenübergestellt.

Weiter - und das ist auch eine Ursache des Unbehagens der Kommissionsmehrheit - erfolgt der Vergleich mit anderen Medikamenten, der sogenannte therapeutische Quervergleich, neu nur noch, wenn das Medikament im Ausland nicht im Handel ist. Beim Auslandpreisvergleich hat der Bundesrat zudem die Toleranzmarge von 3 auf 5 Prozent erhöht. Die Krankenversicherer müssten also auch für Medikamente aufkommen, die in der Schweiz 5 Prozent teurer sind als im Ausland. Liegt der durchschnittliche Wechselkurs zum Beispiel bei Fr. 1.23 pro Euro, ist mit der Toleranzmarge von neu 5 Prozent ein maximaler Umrechnungskurs von Fr. 1.29 pro Euro zulässig.

Weiter wird für den Preisvergleich mit den Referenzländern in jedem Fall der durchschnittliche Wechselkurs über zwölf Monate verwendet. Auch bei der Preisüberprüfung anlässlich der Aufnahme eines Medikamentes in die Spezialitätenliste oder nach Ablauf des Patentschutzes ist nicht mehr der durchschnittliche Wechselkurs über sechs, sondern jener über zwölf Monate massgebend.

Die Verordnungsänderung des Bundesrates löste bei den involvierten Interessengruppen negative Reaktionen aus. Ihre Kommission hat sich in der Folge eingehend mit der Problematik auseinandergesetzt und das Geschäft an zwei Sitzungen beraten. So hat sie sich an der Sitzung vom 26. April vom Bundesrat und am 30. August im Rahmen einer Anhörung von den verschiedenen Interessengruppen über die Situation nach dem Bundesratsentscheid vom 21. März über die Preisfestsetzung bei Medikamenten informieren lassen.

Die Motion möchte, dass die betroffenen Stakeholder, also Versicherer und Pharmaindustrie, zusammen mit dem Bundesrat eine einvernehmliche Lösung für die Festsetzung der Medikamentenpreise finden. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Im Gegensatz zu früheren Preisrunden unter Bundesrätin Dreifuss oder Bundesrat Couchepin ist es dem Bundesrat dieses Mal offensichtlich nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung zustande zu bringen. Das ist gerade vor dem Hintergrund schwieriger Standortdiskussionen, auch bei grossen Firmen, ein schlechtes Signal für die Schweiz. Es gibt keinen Grund, mit der gutschweizerischen Tradition der Suche nach einvernehmlichen Lösungen zu brechen. Eine Mehrheit der Kommission toleriert den Alleingang der Landesregierung bei der Preisfestsetzung nicht.

Trotz Vorstössen aus dem Parlament und aus mehreren Standortkantonen sowie einer von allen Seiten anerkannten ausserordentlichen Währungssituation hat der Bundesrat keinen Kompromiss gesucht, sondern die ursprüngliche Vernehmlassungsvorlage sogar noch verschärft. Die Verordnungsänderung des Bundesrates bewirkt, dass bei der Preisfestsetzung nicht mehr auf den therapeutischen Quervergleich abgestellt werden soll. Es wird weder von der Industrie noch von Santésuisse, noch von der Mehrheit unserer Kommission verstanden, weshalb der Bundesrat sich bei den Medikamentenpreisen ausgerechnet zu einem Zeitpunkt grosser Währungsturbulenzen nur noch am Auslandpreis orientieren will und den therapeutischen Quervergleich ohne vorherige Diskussion mit den Beteiligten gestrichen hat.

Eine Folge der ausserordentlichen Währungssituation ist anscheinend auch, dass Patienten in der Schweiz teils seit mehr als zwei Jahren darauf warten, dass neue Indikationen kassenpflichtig werden. Dies ist für uns in der Kommission schwer nachzuvollziehen, denn anscheinend haben Santésuisse und Industrie dem BAG bereits vor mehr als zehn Monaten einen gemeinsamen Vorschlag für die Lösung des [PAGE 1727] Problems vorgelegt. Nun soll eine Antwort vorliegen, welche die Problematik aber in keiner Art und Weise entschärft.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass neben gesundheitspolitischen Erwägungen auch volkswirtschaftliche Überlegungen in die Diskussion einbezogen werden müssen. Würde man alleine auf die Gesundheitskosten abstellen, könnte man eine Senkung der Medikamentenpreise leicht rechtfertigen. Die Pharmaindustrie in der Schweiz hat eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Der schweizerische Umsatz der grossen Pharmaunternehmen beträgt bloss in etwa 1 Prozent ihres Gesamtumsatzes. Die Schweiz profitiert aber insbesondere von Steuereinnahmen von den im Ausland generierten Gewinnen. So bezahlt ein grosser Pharmakonzern beispielsweise mehr Steuern in der Schweiz, als er hier Umsatz generiert. Da die in der Schweiz festgesetzten Pharmapreise in vielen Ländern als Referenzpreise gelten, ist die Höhe der schweizerischen Preise von grosser Relevanz.

Eine Kommissionsminderheit hat sich gegen die Motion ausgesprochen. Die Sprecherin der Kommissionsminderheit wird sicherlich noch in aller Deutlichkeit auf diese Punkte eingehen, daran zweifle ich keinen Moment. Die Minderheit wollte keine Konzessionen zugunsten der Pharmaindustrie eingehen. Ein Teil der Minderheit bedauert gar, dass die Preise nicht noch stärker gesenkt werden, wie es wegen des starken Frankens eigentlich getan werden sollte. Die Kommissionsminderheit ist gegen die durch die Verordnungsänderung erhöhte Toleranzmarge, welche die Preise gegenüber dem Ausland erhöht. Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit stellten sich zudem auf den Standpunkt, dass die Pharmaindustrie floriert, hohe Gewinne abwirft und deshalb die sinkenden Preise problemlos verkraften kann.

Wie ist Ihre Kommission nun mit der nach ihrer Meinung unbefriedigenden Verordnungsänderung und ihren Folgen umgegangen? Die Kommission möchte keine Lösung vorschreiben oder sich zugunsten des einen oder anderen Stakeholders aussprechen. Sie möchte aber, dass der Bundesrat sich zusammen mit den Versicherern und den Vertretern der Pharmaindustrie an einen Tisch setzt und eine einvernehmliche Lösung findet, so, wie wir es uns gewöhnt sind und wie es unseren schweizerischen Gepflogenheiten entspricht.

Die Kommission hat die vorliegende Motion an ihrer Sitzung vom April 2012 mit 13 zu 7 Stimmen verabschiedet. Seither sind fünf Monate vergangen. Was ist seit der erwähnten SGK-Sitzung überhaupt passiert?

Der Bundesrat hat am 1. Juni die Ablehnung der Kommissionsmotion empfohlen. In der Begründung heisst es, die Interessenlagen von Industrie und Kassen seien divergierend. Der Bundesrat könne sich deshalb nicht verpflichten, mittelfristig mit diesen eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Am 30. August hat Ihre Kommission sich zum zweiten Mal intensiv mit der Situation befasst und ein Hearing mit den verschiedenen Stakeholdern durchgeführt. Wir haben anlässlich dieser Anhörung aus erster Hand erfahren, dass die forschende Schweizer Pharmaindustrie dem EDI bereits Mitte Juni einen Vorschlag für ein Einlenken im nach wie vor bestehenden Konflikt um die Umsetzung der Preisverordnung gemacht hat, wobei für sie der raschere Zugang von Patienten in der Schweiz zu neuen Medikamenten im Vordergrund steht. Wir haben bei der Anhörung auch vernommen, dass die Industrie und Santésuisse bereits im Gespräch über einen gemeinsamen Vorschlag für die Beschleunigung der Verfahren und das Preisfestsetzungssystem sind. Gestern liess Santésuisse gar per Medienmitteilung verlauten, dass sie die vorliegende Motion unterstütze.

Das ist eine ein bisschen paradoxe Situation. Der Bundesrat empfiehlt unsere Kommissionsmotion zur Ablehnung, weil die Interessen von Versicherern und Industrie divergierend seien, doch ebendiese - Versicherer und Industrie - haben sich bei unserer Anhörung für eine einvernehmliche Lösung ausgesprochen und führen anscheinend sogar schon diesbezügliche Gespräche.

In Anbetracht der Ausgangslage - Santésuisse und Industrie wünschen eine Lösung - erhält die Kommissionsmotion zusätzliche Bedeutung. Es geht nämlich um ein Signal an das EDI und den Bundesrat, sich nicht nur im Prinzip für eine einvernehmliche Lösung einzusetzen, sondern eine sich anbahnende konkrete Verhandlungslösung positiv zu begleiten. Dieses Signal an das Departement ist wichtig und kommt jetzt zum richtigen Zeitpunkt.

Für die Kommissionsmehrheit stelle ich fest, dass die beiden wichtigsten Stakeholder sich ernsthaft um eine Lösung bemühen. Ich stelle weiter fest, dass das zentrale Element der Lösung im Interesse der Patientinnen und Patienten in der Schweiz ist, im Interesse einer Lösung, welche uns allen dient.

Ich bitte Sie, die Kommissionsmotion zu unterstützen.

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