Spuhler Peter · Nationalrat · 2012-09-27
Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-27
Wortprotokoll
Wir sprechen heute über die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne". Die Zielsetzung, dass die Lohnspanne in einem Unternehmen das Verhältnis 1 zu 12 nicht überschreitet, soll in der Bundesverfassung verankert werden. Der oberste Chef soll in einem Monat nicht mehr verdienen als der Mitarbeiter mit dem tiefsten Lohn in einem Jahr.
Wenn man das so analysiert und sich fragt, wie wir das in der Praxis umsetzen können, was für Auswirkungen das makroökonomisch betrachtet auf die Schweiz hat, muss man zuerst einmal die Definitionen anschauen: Wer ist der oberste Chef, wer verdient in einem Unternehmen am meisten? In der Regel verdient in internationalen Unternehmen, in den Grosskonzernen - und die Initiative zielt ja in erster Linie auf die Grosskonzerne, wir haben es gehört von der Linken, sie sprach von Abzockerei usw. - der oberste Chef nicht am meisten, sondern es gibt immer wieder Spezialisten, die höhere Löhne haben.
Wir haben es auch vom Sprecher der grünliberalen Fraktion gehört: Es bestehen relativ einfache Möglichkeiten, dem auszuweichen. Man kann Auslagerungen vornehmen, man kann Unternehmen in zwei, drei "legal entities" aufteilen und so einem solchen Verfassungsgrundsatz entgehen. Was hat das zur Folge? Bürokratie, Intransparenz und andere negative Auswirkungen. Ich denke, bereits in diesem Bereich greift die Initiative zu kurz, sie zielt auf die einen und trifft die anderen. In der Praxis wäre sie relativ schwer umsetzbar.
Ich kann Ihnen ein ähnliches Beispiel aus Deutschland schildern. Man wollte die Beschäftigung hochfahren und hat die befristeten Arbeitsverträge - sprich Temporärarbeitsverträge - auf maximal zwei Jahre befristet. Nach zwei Jahren mussten sie jemanden fest anstellen. Das Resultat: Niemand stellt in Deutschland in der Industrie noch Leute fest an. Das ist genau das Problem: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Das gilt auch für den Ansatz dieser Initiative.
Wir haben es in der WAK des Nationalrates sehr ausführlich diskutiert: Wenn man statistisches Zahlenmaterial anschaut, beispielsweise den "Statistischen Sozialbericht Schweiz 2011", dann kann man ihm entnehmen, dass das, was immer behauptet wird - die Lohnschere öffne sich unglaublich weit -, den Zahlen nicht entspricht. Wenn man die obersten Einkommen mit den tieferen Einkommen vergleicht, dann stellt man fest, dass die Zunahme der Differenz relativ klein ist. Wenn man die bedarfsgewichteten Primäreinkommen anschaut, ist von 2001 bis 2008 ein Anstieg von 21 Prozent festzustellen. Wenn man jetzt noch schaut, was in diesen Jahren passiert ist - ich denke an die Revision des Ausländergesetzes -, dann sieht man, dass man nicht mehr nur unqualifizierte, billige Arbeitskräfte in die Schweiz geholt hat, sondern dass wir bedarfsgesteuert Spezialisten für die Wirtschaft geholt haben, die ein höheres Einkommen haben. Das hat dazu geführt, dass sich bei den Lohnklassen automatisch eine Verschiebung ergeben hat - ohne Abzockerei, sondern allein aufgrund der Tatsache, dass in anderen Bereichen neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass in den letzten zehn Jahren die Bemessungsgrundlagen bei Unternehmungen für die Vermögenssteuer überall angehoben worden sind. Das trifft nicht die zehn, fünfzehn Abzocker, die immer erwähnt werden, sondern das trifft die grosse Masse der KMU. Höhere Werte in der Steuerrechnung heisst, dass höhere Einkommen generiert werden müssen, damit man die Steuern bezahlen kann. Ich glaube, das sind in erster Linie die Entwicklungen, die dazu geführt haben, dass es bei den Einkommensklassen eine gewisse Verschiebung gegeben hat.
Dann möchte ich einfach mal fragen: Was hat die Schweiz und die Schweizer Wirtschaft gross und stark gemacht? Was hat dazu geführt, dass wir eines der reichsten Länder geworden sind? Eine liberale Wirtschaftsordnung mit einem flexiblen Arbeitsmarkt! Ich kann Ihnen sagen: Ich kenne Italien und Frankreich als Unternehmer. Niemand investiert mehr in den Werkplatz dieser Länder. Mit ein Grund oder vielleicht sogar der Hauptgrund dafür ist der unflexible Arbeitsmarkt. Wir tun sehr gut daran, da keine falschen Weichenstellungen vorzunehmen und einen der grossen Vorteile der Schweiz aufzuheben.
Was passiert eigentlich mit der 1:12-Initiative? Entweder verdienen die Unternehmer viel weniger - ich komme dann noch auf die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen und die Sozialversicherungen zu sprechen - oder die Mitarbeiter [PAGE 1736] mehr. Ich kann Ihnen sagen: In beiden Fällen wird die Initiative zu einer Abwanderung führen. Wenn bei den Unternehmern angesetzt wird, werden diese ausweichen und versuchen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Und wenn die Löhne der unteren Klassen um den entsprechenden Faktor angehoben werden, wird es eine Arbeitsplatzverlagerung geben. Wir haben in diesem Rat schon mehrfach über die schwierige Situation des Industriebereiches diskutiert, darüber, was momentan mit den Währungsverwerfungen passiert. Wenn wir über eine solche Initiative nochmals einen Kostenschub kriegen, führt das zu Abwanderung.
Ich habe es erwähnt: Haben Sie schon mal ausgerechnet, was für Auswirkungen diese Initiative auf die Einnahmen der Sozialversicherungen hat? Haben Sie schon mal in der Statistik nachgeschaut, wer eigentlich unsere Sozialwerke finanziert? Ich kann es Ihnen sagen: Es sind die Arbeitgeber, zusammen mit der obersten Einkommensklasse, das sind etwa 19 Prozent. Da werden 70 Prozent der Beiträge generiert. Wenn wir also diesen Anteil senken, hat das gravierende Auswirkungen auf die Finanzierung der Sozialwerke. Man sollte sich auch mal überlegen, wie wir diese Lücke dann schliessen wollen. Wer schliesst diese Lücke? Und das gilt für die AHV, für die IV, für die ALV.
Zum nächsten Punkt: Wir haben etwa 320 000 Unternehmungen in der Schweiz. 99 Prozent dieser Unternehmungen sind KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern. Wir sprechen immer von den Abzockern; die gibt es in einigen wenigen Konzernen. Wie wollen die Unternehmer zukünftig ihre Steuern bezahlen? Ich denke in erster Linie an die Vermögenssteuer. Auch in diesem Fall hat eine Plafonierung nach unten gravierende Auswirkungen auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Auch hierzu kurz einige Zahlen: 10 Prozent der Steuerpflichtigen kommen für 90 Prozent der kantonalen Vermögenssteuer auf. Wenn Sie also hier versuchen, die entsprechenden Löhne nach unten zu korrigieren, dann hat das bei den Steuereinnahmen ganz gravierende Verluste und Mindereinnahmen zur Folge. Das käme praktisch einer Enteignung des Staates gleich.
Ich möchte einfach nochmals daran erinnern: Die soziale Marktwirtschaft, wie wir sie kennen, basierend auf einer liberalen Wirtschaftsordnung mit einem flexiblen Arbeitsmarkt, hat die Schweiz gross, stark und wohlhabend gemacht. Wir müssen davon absehen, genau hier, bei diesen Punkten, über die wir in diesem Saal immer wieder diskutieren, das Erfolgsmodell nachhaltig zu schädigen, weil eine Schädigung gravierende Auswirkungen auf die Struktur der Steuereinnahmen und der Sozialversicherungsbeiträge hätte. Gleichmacherei hat bis jetzt in keinem System funktioniert. Schauen Sie, was im Osten von Europa passiert ist: Es war eine Bankrotterklärung.
Ich bitte Sie, hier klar mit einem Nein abzustimmen.